Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie im gesamten Arbeitsrecht.

Im Arbeitsrecht vertreten wir Sie prozessual in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Wir fühlen uns keinem „Lager“ verpflichtet, sondern einzig und alleine dem Interesse unseres Mandanten. Wir vertreten daher sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer
Arbeitnehmer vertreten wir in allen Rechtsangelegenheiten wie:

  • Kündigungsschutzklage
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche oder fristlose Kündigung
  • Beendigung und Abwicklung durch Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag
  • Verhandlung einer Abfindung
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Urlaub, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
  • Lohn und Gehalt

Betriebsräte
Zu unseren Mandanten gehören auch Betriebsräte, die wir in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen beraten, insbesondere:

  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Sozialplan und Interessenausgleich
  • Durchsetzung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Sicherung der Mitbestimmungsrechte
  • Vertretung im Beschlussverfahren
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Tätigkeit als Sachverständiger nach §§ 111, 80 III BetrVG

Führungskräfte
Vorstände, Geschäftsführer oder Führungskräfte beraten wir bei:

  • Prüfung des Dienstvertrages
  • Freistellung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abwicklungsvertrag
  • Abfindung
  • Dienstwagen

Unternehmen und Arbeitgeber
Wir unterstützen Unternehmen bei Ihrer Personalarbeit, insbesondere bei:

  • der Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Betriebs- und Personalvereinbarungen
  • Umstrukturierungen im Betrieb wie etwa Outsourcing, Rationalisierung, Stilllegung etc.
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Gewerkschaften oder Behörden, z. B. zum Abschluss eines Sozialplans oder Tarifvertrages