Arbeitgeber sollten dringend Arbeitsverträge anpassen
Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst erneut entschieden, dass eine Dienstreise als ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr zu bewerten ist.
Hat der Arbeitgeber seine Tätigkeit außerhalb des Betriebes zu erbringen, so gehört die dazu nötige Anreise zu seinen arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten. Zudem knüpft die gesetzliche Vergütungspflicht des Arbeitgebers eben nicht nur an der eigentlichen Arbeitsleistung an, sondern umfasst auch jede vom Arbeitgeber verlangte sonstige Tätigkeit, die mit der Erbringung der Arbeitsleistung unmittelbar in Verbindung steht.
Konsequenz: Sofern keine gesonderten Regelungen im Arbeits- oder TarifvertragDie Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht (Art. 9 GG) verbürgt. Mehr zu notwendigen Reisezeiten getroffen wurden, so ist dieser Zeitaufwand des Arbeitnehmers mit der vereinbarten Vergütung für die eigentliche Tätigkeit zu bezahlen.
Die Folgen für die Praxis
Vor allem Arbeitgeber, deren Mitarbeiter viel reisen, müssen durch das Urteil mit hohen Zusatzkosten rechnen, sofern sie für ihren Betrieb keine gesonderte Vergütungsregeln bestimmen. Zudem gilt die Neuregelung für Auslands- wie Inlandsreisen.
Daher ist es ratsam durch Arbeits- und TarifvertragDie Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht (Art. 9 GG) verbürgt. Mehr abweichende Regelungen zu treffen. Eine Vergütung von Reisezeiten kann z.B. auch ganz ausgeschlossen werden, solange der Arbeitnehmer dadurch nicht für die geleistete ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr weniger als den MindestlohnIn Frankreich hat der Mindestlohn seit mehr als 50 Jahren Tradition. Insgesamt existieren in 18 EU-Staaten Mindestlöhne. In Deutschland gab es ihn bis zum Jahre 2014 nicht. Mehr bekommt.
Wie ist die Abrechnung von Dienstreisen geregelt?
Die Darlegungs- und Beweislast zu den erforderlichen Reisezeiten trägt der Arbeitnehmer. Dieser muss innerhalb von zwei Monaten nach Antritt der Reise seine Ansprüche beim Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Verstreicht diese Frist, so verfällt auch der Anspruch.
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Wahl des Reisemittels und des Reiseverlaufs, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet so kosten- und zeitgünstig wie möglich zu reisen. Der Arbeitnehmer muss dann auch beweisen und darlegen welche Reisezeiten erforderlich waren. Es kann auch mit der Reise unmittelbar einhergehender weiterer Zeitaufwand, wie z.B. das Einhecken und die Gepäckausgabe am Flughafen, geltend gemacht werden.
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