Wenn die Zeit läuft: Was Arbeitgeber grundsätzlich bei Ausschlussklauseln zu beachten haben
Die meisten Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen. Doch welche Konsequenzen hat diese Frist und welche Feinheiten sollten Arbeitgeber bei der vertraglichen Einbeziehung beachten? Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zu den Rechtsfolgen und unwirksamen Formulierungen der Ausschlussfrist.
Was versteht man unter einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel?
Als Ausschlussfrist, auch Verfallsfrist oder Präklusionsfrist genannt, wird im deutschen Recht eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf entstandene Ansprüche, aber auch Rechte erlöschen bzw. untergehen.
AusschlussfristenAusschlussfristen (auch: Verfallfristen oder Ausschlussklauseln) sind Bestimmungen, die zum Erlöschen von Ansprüchen führen, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine gesetzliche Pflicht zur Erteilung eines Arbeitsnachweises, der auch einen Verweis auf Tarifverträge enthalten muss (falls Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind), dann kann er sich auf die in dem Tarifvertrag enthaltene Ausschlussklausel… Mehr können unterschiedliche Ansprüche betreffen z.B:
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- Vergütung von ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr
- Urlaub(sabgeltung)
- Spesenabrechnungen
Nicht erfasst sind z.B. Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche auf Entfernung einer Abmahnung aus der PersonalakteUnter die Personalakte werden alle Unterlagen, die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen und an deren Aufnahme Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse haben, gefasst. Der Inhalt der Personalakte bestimmt sich nach dem Zweck der Personalaktenführung. Die Führung der Personalakte unterliegt den Vorgaben des § 32 BDSG (Bundedatenschutzgesetz), zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses dürfen Daten erhoben werden. Mehr oder Urlaubsansprüche. Urlaubsabgeltungsansprüche können AusschlussfristenAusschlussfristen (auch: Verfallfristen oder Ausschlussklauseln) sind Bestimmungen, die zum Erlöschen von Ansprüchen führen, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine gesetzliche Pflicht zur Erteilung eines Arbeitsnachweises, der auch einen Verweis auf Tarifverträge enthalten muss (falls Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind), dann kann er sich auf die in dem Tarifvertrag enthaltene Ausschlussklausel… Mehr unterliegen, wobei auch hier Einschränkungen gelten, sofern ein Anspruch in Höhe des Mindestlohns betroffen ist.
Ausschlussfristen sind zumeist recht kurz. Üblicherweise betragen sie nur drei oder sechs Monate und sind damit kürzer als die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
Je nachdem kann eine Ausschlussfrist entweder im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr vereinbart werden oder Teil des jeweils geltenden Tarifvertrags sein. Man unterscheidet daher zwischen arbeits- und tarifvertraglichen AusschlussfristenAusschlussfristen (auch: Verfallfristen oder Ausschlussklauseln) sind Bestimmungen, die zum Erlöschen von Ansprüchen führen, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine gesetzliche Pflicht zur Erteilung eines Arbeitsnachweises, der auch einen Verweis auf Tarifverträge enthalten muss (falls Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind), dann kann er sich auf die in dem Tarifvertrag enthaltene Ausschlussklausel… Mehr. Sie können aber auch in betrieblichen Regelungen wie z.B. in einem SozialplanVor jeder mitbestimmungspflichtigen Betriebsänderung muss der Unternehmer mit dem Betriebsrat einen Sozialplan vereinbaren. Der Sozialplan kann vom Betriebsrat erzwungen werden. Mehr enthalten sein.
Handelt es sich bei Ausschlussklauseln, um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitsgebers?
Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln sind praktisch immer Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Gemäß § 305 Abs. 1 BGB handelt es sich bei AGB um
- vorformulierte Vertragsbedingungen,
- die für eine Vielzahl von Verträgen ausgearbeitet wurden, und
- die eine Vertragspartei, der AGB-Verwender, der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.
AGB regeln also „das Kleingedruckte“ im Vertrag, wobei der Arbeitgeber derjenige ist, der in diesem Fall die AGB zur Vertragsausgestaltung in seinem Interesse entwirft und dem Arbeitnehmer zur Annahme stellt.
Handelt es sich bei der Ausschlussklausel um AGBs so ist folgendes zu beachten:
- Sie dürfen nicht als versteckte Klausel in den Vertrag gemogelt werden, da sie nach § 305c Abs. 1 ansonsten als überraschende Klausel nicht miteinbezogen werden Praxistipp: Am besten werden Ausschlussklauseln unter einer Überschrift wie z.B. „Ausschlussfrist“ in den Vertrag aufgenommen.
- Die Ausschlussklausel muss klar und verständlich formuliert sein für einen „durchschnittlichen Mitarbeiter“
- Zudem dürfen Ausschlussklauseln den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen
Je kürzer, desto besser?! Welche Dauer sollte für die vertragliche Ausschlussfrist mindestens gelten?
AusschlussfristenAusschlussfristen (auch: Verfallfristen oder Ausschlussklauseln) sind Bestimmungen, die zum Erlöschen von Ansprüchen führen, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine gesetzliche Pflicht zur Erteilung eines Arbeitsnachweises, der auch einen Verweis auf Tarifverträge enthalten muss (falls Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind), dann kann er sich auf die in dem Tarifvertrag enthaltene Ausschlussklausel… Mehr wirken sich in erster Linie zulasten des Arbeitnehmers aus. Daher hat der Arbeitgeber regelmäßig das Interesse eine möglichst kurze Frist zu wählen, damit die verbleibende Zeit zur Geltendmachung der Ansprüche gering ist und diese alsbald ersatzlos untergehen. An diesem Punkt kommt das gesetzliche Verbot der unangemessenen Benachteiligung ins Spiel, welches in § 307 Abs.1 Satz 1 BGB gereglt ist. Unter Bezugnahme auf diese Vorschrift liegt regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor, wenn eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel eine Frist von weniger als drei Monaten für die Geltendmachung von Ansprüchen vorsieht.
Praxistipp: Eine vertragliche Ausschlussfrist sollte also mindestens drei Monate betragen!
Fristbeginn bei AusschlussfristenAusschlussfristen (auch: Verfallfristen oder Ausschlussklauseln) sind Bestimmungen, die zum Erlöschen von Ansprüchen führen, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine gesetzliche Pflicht zur Erteilung eines Arbeitsnachweises, der auch einen Verweis auf Tarifverträge enthalten muss (falls Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind), dann kann er sich auf die in dem Tarifvertrag enthaltene Ausschlussklausel… Mehr
Wann eine Ausschlussfrist zu laufen beginnt, hängt davon ab, wie sie durch die Tarifvertragsparteien, Betriebspartner oder Parteien des einzelnen Arbeitsvertrags inhaltlich ausgestaltet wurden. Normalerweise knüpft der Beginn der Frist an die Fälligkeit des Anspruchs an. Wann wiederrum ein Anspruch fällig ist, richtet sich nach den maßgeblichen Vereinbarungen.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht