Was sagt der Koalitionsvertrag zum Thema Arbeit- Wir fassen zusammen was Sie wissen müssen

Mit der Zustimmung aller drei beteiligten Parteien und der Wahl Olaf Scholz zum Bundeskanzler an diesem Mittwoch, hat die neue Regierung aus SPD; Grünen und FDP die letzten Hürden genommen. Nun steht fest, dass die Ampel in den kommenden vier Jahren regieren möchte. Wir stellen vor, welche arbeitsrechtlichen Themen das Bündnis insbesondere umsetzen möchte.

Mindestlohn auf 12 Euro

Eine Erhöhung des Mindestlohns soll durch eine einmalige Erhöhung auf 12 Euro erfolgen. Derzeit liegt dieser bei 9,60 €. Wann genau diese kommen soll, ist noch unklar. Regulär hätte es eine Erhöhung zum 01.01.2022 und eine zum 01.07.2022 gegeben. Experten gehen davon aus, dass eine Erhöhung auf 12 € spätestens zum 01.07.2022 erfolgt.

„Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn im ersten Jahr in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen. Im Anschluss daran wird die Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden.“

Erhöhung Mini- und Midi-Job-Grenze

Die Höhe der Minijob-Grenze soll sich künftig am Mindestlohn orientieren. Das heißt, dass sich die Grenze anhand der Mindestlohnbedingungen bei 10 Wochenarbeitsstunden ausrichtet. Mit der Erhöhung auf 12 € wäre die Grenze bei 520 €.  Zudem wird die Midijob-Grenze ebenfalls einmalig aus 1600 € angehoben.

„Bei den Mini- und Midi-Jobs werden wir Verbesserungen vornehmen: Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, wollen wir abbauen. Wir erhöhen die Midijob-Grenze auf 1.600 Euro.

Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Gleichzeitig werden wir verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden.“

Gesetzliche Verankerung von Homeoffice durch Ampel-Koalition?

Beim Thema Homeoffice und mobiles Arbeiten ist der Koalitionsvertrag etwas uneindeutig. Zunächst ist festzuhalten, dass die Koalitionspartner festlegen: „Homeoffice grenzen wir als eine Möglichkeit der Mobilen [sic!] Arbeit rechtlich von der Telearbeit und dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung ab.“

Hieraus könnte man lesen, dass im Homeoffice die strengen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung nicht eingehalten werden müssen. Jedoch folgt darauf, dass „Arbeitsschutz, gute Arbeitsbedingungen und das Vorhandensein eines betrieblichen Arbeitsplatzes sind bei mobiler Arbeit wichtige Voraussetzungen“ sind. Es liegt daher nahe, dass das vorausgegangene nicht auf reine Homeoffice-Tätigkeiten, sondern auf Mischkonzepte aus Heim- und Vor-Ort-Arbeit bezogen ist.

Der Erörterungsanspruch auf mobiles Arbeiten, welcher bereits im Mobile-Arbeit-Gesetz der Koalition diskutiert und dann aber von der CDU wurde, ist jetzt Teil des Koalitionsvertrags. Arbeitgeber sollen in Zukunft nur noch den Wunsch auf Homeoffice ablehnen können, wenn betriebliche Belange dagegen sprechen. Die Absage darf nicht willkürlich oder sachfremd sein.

Zudem soll mobile Arbeit EU-weit unproblematisch möglich gemacht werden. Dieser Punkt ist äußerst praxisrelevant und hat vor allen Dingen zur Zeiten der ersten Welle der Pandemie Unternehmen vor große Fragen gestellt. Eine unproblematische Durchführung von Homeoffice im europäischen Ausland soll ermöglicht werden. Herausforderung ist hierbei, dass insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften der betroffenen Staaten berücksichtigt werden müssen.

Grundsätzliches Festhalten am 8-Stunden Arbeitstag

Entgegen der Diskussionen in der Vergangenheit halten die Koalitionspartner an dem Grundsatz des Acht-Stunden-Arbeitstags in dem Arbeitszeitgesetz fest, statt eine flexiblere Wochenhöchstarbeitszeit einzuführen.

Jedoch soll eine flexiblere Gestaltung durch Tarifverträge möglich gemacht werden, die eine Abweichung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ermöglichen könnten. Allerdings befand sich eine nahezu identische Formulierung bereits in dem Koalitionsvertrag der letzten Großen Koalition.

„Um auf die Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren und die Wünsche von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung aufzugreifen, wollen wir Gewerkschaften und Arbeitgeber dabei unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Im Rahmen einer befristeten Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Außerdem wollen wir eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen (Experimentierräume).“

Sie haben noch Fragen zu dem Thema? Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

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