Stechuhr-Urteil: Das Bundesarbeitsgericht schreibt die systematische Erfassung von Arbeitszeiten vor. Damit dürfte bald mehr Kontrolle nötig werden.

BAG Grundsatzurteil mit weitreichenden Auswirkungen auf die Arbeitswelt 

Nach einem aktuellen Grundatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (1ABR 22/21) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sind damit dazu angehalten, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. In dem Urteil wird Bezug genommen auf das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Bundesregierung, Wirtschaft und Arbeitsrechtler diskutieren derzeit noch heftig über die Pflicht.

Wie Unternehmen jetzt agieren sollten, klären wir in unseren Beitrag!

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel zur aktuellen Debatte:

Wir rechnen damit, dass das BAG-Grundsatzurteil weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsleben in Wirtschaft und Verwaltung bis hin zu Homeoffice und mobiler Arbeit haben kann. Wo bisher noch Vertrauensarbeitszeit usus war, dürfte künftig mehr Kontrolle nötig sein. Das neue an der aktuellen Entscheidung ist, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz bisher nur zur Dokumentation von Überstunden und Sonntagsarbeit verpflichtetet, nicht jedoch die der gesamten Arbeitszeit.

BAG Urteil: Verhandlung über den Fall eines Betriebsrats aus NRW

Der Entscheidung des BAG lag eine Verhandlung eines Falls aus Nordrhein-Westfalen zugrunde, bei dem ein Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems forderte. Eine betriebliche Mitbestimmung oder ein Initiativrecht sei ausgeschlossen, wenn es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gebe, argumentierte das Bundesarbeitsgericht damals in seiner Begründung.

Mit seinem Grundsatzurteil heizt das BAG die Debatte um die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes massiv. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die EuGH-Vorgaben von 2019 zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht umzusetzen.

Im Urteil wird unter anderem auf einen Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz verwiesen. In diesem Passus wird der Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Die Richterin äußerte sich unter Bezugnahme darauf mit den Worten: „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“.

Wir raten Unternehmen bereits jetzt dazu, die Dokumentation der Arbeitszeit ernst zu nehmen, um im Nachhinein nicht in der Beweispflicht zu stehen. Unseren Mandanten geben wir konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand und unterstützen diese bei der formgerechten und individuellen Umsetzung.

so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel

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