In zahlreichen Berichten hieß es, dass Ende 2018 Ansprüche Geschädigter des VW Abgasskandals verjähren würden.

Nun werden jedoch Stimmen laut, die von immer noch bestehenden Möglichkeiten sprechen rechtlich gegen VW vorzugehen. Begründet wird diese Einschätzung vereinfacht gesagt damit, dass es für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist auf den Zeitpunkt der individuellen Kenntnis des Geschädigten über die Manipulation seines Fahrzeugs ankommt.

Teilweise wird man auf den Zeitpunkt abstellen können, an dem der Geschädigte ein Rückrufschreiben erhalten hat. Die meisten dieser Schreiben wurden ab Februar 2016 versandt. Kurz gesagt bedeutet dies, dass alle VW Kunden, welche erst ab 2016 von der Manipulation ihres Fahrzeuges erfahren haben zumindest noch bis zum 31.12.2019 Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen geltend machen können.

Als eine weitere Möglichkeit bietet sich der Anschluss der Verbraucher an eine Musterfeststellungsklage, wodurch die Verjährung der Ansprüche gehemmt wird. Eine solche Klage wurde bereits am 01.11.2018 beim Oberlandesgericht Braunschweig von der Verbraucherzentrale Bundesverband eingereicht. Das Gericht soll in diesem Rahmen klären, ob Verbrauchern ein Anspruch gegen Volkswagen zusteht. Verbraucher können sich dieser Klage immer noch anschließen, denn die Anmeldung ist bis zum Tag der ersten mündlichen Verhandlung möglich.

Im Ergebnis ist es daher weiterhin für viele Verbraucher möglich ihre Ansprüche gegen VW erfolgreich durchzusetzen. Zögern Sie nicht, denn die Chancen Schadensersatz zu erhalten, stehen gut!

Quelle Beitragsbild: fotolia.de, © peterschreiber.media


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