BAG-Urteil: Gleiche Rechte für Teilzeitkräfte bei Überstundenzuschlägen!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich ein Urteil gefällt, das für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine echte Kehrtwende bedeutet. Einheitliche Schwellenwerte für Überstundenzuschläge für Vollzeit- und Teilzeitkräfte festzulegen, wurde als unwirksam erklärt. Doch was steckt hinter diesem Urteil? Und was bedeutet es für Sie?

 

Warum diese Regel Teilzeitkräfte benachteiligte

Bisher galt in vielen Tarifverträgen: Überstundenzuschläge gibt es erst, wenn die normale Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wird – zum Beispiel ab der 41. Arbeitsstunde bei einer 40-Stunden-Woche. Für Teilzeitkräfte bedeutete das: Sie mussten weit über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten, um den Zuschlag zu erhalten.

Während Vollzeitkräfte für jede Stunde über der vereinbarten Arbeitszeit einen Zuschlag bekamen, gingen Teilzeitkräfte oft leer aus.

Gleiches Recht für Teilzeit und Vollzeit

Das Urteil des BAG ist eindeutig: Einheitliche Schwellenwerte benachteiligen Teilzeitkräfte und sind damit rechtswidrig. Jede Überstunde, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, muss gleich behandelt werden – unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Ihre Rechte auf einen Blick

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das heutige Urteil eine deutliche Stärkung ihrer Rechte:

  • Gleiche Zuschläge ab der ersten Überstunde: Teilzeitkräfte dürfen nicht mehr benachteiligt werden.
  • Ansprüche auf Nachzahlungen: Wer in der Vergangenheit Überstunden geleistet hat und keinen Zuschlag erhielt, könnte jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen. Aber Achtung: Ansprüche sind eine Frage des Einzelfalls und können durch Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag verfallen. Lassen Sie sich daher unbedingt rechtlich beraten.

Was ändert sich jetzt in der Praxis?

Arbeitgeber stehen jetzt vor großen Herausforderungen. Tarifverträge mit einheitlichen Schwellenwerten müssen überarbeitet werden. Andernfalls drohen nicht nur Klagen, sondern auch hohe Nachzahlungen. Für Unternehmen ist es ratsam, die eigenen Regelungen schnellstmöglich anzupassen, um rechtliche Risiken zu minimieren.


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