BAG-Urteil: Gleiche Rechte für Teilzeitkräfte bei Überstundenzuschlägen!
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich ein Urteil gefällt, das für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine echte Kehrtwende bedeutet. Einheitliche Schwellenwerte für Überstundenzuschläge für Vollzeit- und Teilzeitkräfte festzulegen, wurde als unwirksam erklärt. Doch was steckt hinter diesem Urteil? Und was bedeutet es für Sie?
Warum diese Regel Teilzeitkräfte benachteiligte
Bisher galt in vielen Tarifverträgen: Überstundenzuschläge gibt es erst, wenn die normale Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wird – zum Beispiel ab der 41. Arbeitsstunde bei einer 40-Stunden-Woche. Für Teilzeitkräfte bedeutete das: Sie mussten weit über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten, um den Zuschlag zu erhalten.
Während Vollzeitkräfte für jede Stunde über der vereinbarten Arbeitszeit einen Zuschlag bekamen, gingen Teilzeitkräfte oft leer aus.
Gleiches Recht für Teilzeit und Vollzeit
Das Urteil des BAG ist eindeutig: Einheitliche Schwellenwerte benachteiligen Teilzeitkräfte und sind damit rechtswidrig. Jede Überstunde, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, muss gleich behandelt werden – unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Ihre Rechte auf einen Blick
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das heutige Urteil eine deutliche Stärkung ihrer Rechte:
- Gleiche Zuschläge ab der ersten Überstunde: Teilzeitkräfte dürfen nicht mehr benachteiligt werden.
- Ansprüche auf Nachzahlungen: Wer in der Vergangenheit ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr geleistet hat und keinen Zuschlag erhielt, könnte jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen. Aber Achtung: Ansprüche sind eine Frage des Einzelfalls und können durch AusschlussfristenAusschlussfristen (auch: Verfallfristen oder Ausschlussklauseln) sind Bestimmungen, die zum Erlöschen von Ansprüchen führen, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine gesetzliche Pflicht zur Erteilung eines Arbeitsnachweises, der auch einen Verweis auf Tarifverträge enthalten muss (falls Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind), dann kann er sich auf die in dem Tarifvertrag enthaltene Ausschlussklausel… Mehr im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr verfallen. Lassen Sie sich daher unbedingt rechtlich beraten.
Was ändert sich jetzt in der Praxis?
Arbeitgeber stehen jetzt vor großen Herausforderungen. Tarifverträge mit einheitlichen Schwellenwerten müssen überarbeitet werden. Andernfalls drohen nicht nur Klagen, sondern auch hohe Nachzahlungen. Für Unternehmen ist es ratsam, die eigenen Regelungen schnellstmöglich anzupassen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Haben Sie ein rechtliches Problem oder möchten Sie prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Nachzahlungen haben? Sprechen Sie uns an!
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht