How to Homeoffice: Was Arbeitgeber wissen müssen
Nicht erst seit Aufkommen des Coronavirus, stellen sich Arbeitgeber wie Arbeitnehmer die Frage, welche Voraussetzungen beim Homeoffice vorliegen müssen.
Damit Familie, Haushalt und Beruf unter einen Hut gebracht werden können, wünschen sich viele Arbeitnehmer die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten. Aber auch ungestörtes, konzentriertes Arbeiten sowie keine langen Fahrtwege sind häufige Gründe.
Grundsätzliches
Doch was versteht man genau unter Home Office?
Wer Home Office (Telearbeit) verabredet, arbeitet entweder ganz von zu Hause aus oder teilweise im Unternehmen und teilweise zu Hause. Nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Mitarbeiter. Es kann auch alternierende Telearbeit – also ein Wechsel zwischen Büro und zu Hause – vereinbart werden. Dann wird den Mitarbeitern im Betrieb zusätzlich zum Heimarbeitsplatz ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.
Muss der Arbeitsvertrag bei Home-Office angepasst werden?
Die konkreten Regelungen zur Arbeit am Homeoffice-Arbeitsplatz sollten im Arbeitsvertrag möglichst genau festgelegt werden. Sinnvoll sind Vereinbarungen zum zeitlichen Umfang, zur Erreichbarkeit am heimischen Arbeitsplatz oder auch zur Übertragung der Dokumentationspflicht auf den Mitarbeiter.
Regelungen zum Homeoffice können zudem auch in einer Betriebsvereinbarung beschlossen werden. Die Betriebsvereinbarung zum Thema Homeoffice kann und sollte die Rahmenbedingungen abstecken und kann dann durch individuelle Regelungen in den einzelnen Arbeitsverträgen konkretisiert und ergänzt werden.
Welche Vorgaben gibt es bezüglich der Arbeitszeit?
Auch im Homeoffice gilt für Arbeitnehmer das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es müssen daher auch bei der Heimarbeit die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Sonn- und Feiertagsverbot einhalten. Der Arbeitgeber sollte auf die Einhaltung dieser Vorschriften hinweisen und zudem Regelungen für die Zeiterfassung, während die Mitarbeiter nicht im Betrieb sind , finden.
Was muss beim Thema Arbeitsschutz beachtet werden?
Arbeitgeber sollten beachten, dass bei einer Homeoffice-Regelung der Arbeitsschutz gewährleistet sein muss. Sie sollten insbesondere ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen nötig sind und eine Gefährdungsbeurteilung der Heimarbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter vornehmen. Dies muss nicht gezwungenermaßen durch eine Kontrolle des Homeoffice-Arbeitsplatzes erfolgen, Sie sollten die jeweiligen Mitarbeiter aber zumindest durch eine genaue Befragung der örtlichen Umstände ermitteln sowie eine angemessene Unterweisung der Mitarbeiter auch hinsichtlich der Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel vornehmen. Wer sicher gehen möchte, kann sich im Arbeitsvertrag ein Zugangsrecht zusichern lassen.
Zusätzlich sollten Mitarbeiter bezüglich ihrer Vertraulichkeitspflichten aufgeklärt werden. Alle wichtigen Geschäftsunterlagen müssen vor dem Einblick durch Dritte geschützt werden, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen auch zu Hause gewahrt werden.
Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Home Office?
Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice (wie zum Beispiel in den Niederlanden) existiert in Deutschland bisher nicht. Zurzeit liegt die Entscheidung, ob Arbeiten im Homeoffice für Arbeitnehmer möglich ist, prinzipiell beim Arbeitgeber. Mitarbeiter können also grundsätzlich nicht vom Unternehmen verlangen, von zu Hause aus zu arbeiten.
Andersherum dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter aber auch nicht gegen Ihren Willen ins Home-Office verbannen. Arbeitnehmer können also die Versetzung in die Heimarbeit auch ablehnen. Ausnahme: Wurde das Home-Office arbeitsvertraglich festgeschrieben, müssen Arbeitnehmer bei einer Weigerung mit Abmahnung oder gar Kündigung rechnen.
Ist die Arbeit im Home Office versichert?
Grundsätzlich stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einem Unfall während der ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr oder auf dem direkten Weg zur Arbeit haftet die Unfallversicherung für entstandene Schäden. Mitarbeiter in Heimarbeit sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Allerdings kommt die Versicherung unter bestimmten Kriterien nicht auf. Begeben Sie sich beispielsweise auf den Weg vom Arbeitsplatz zur Toilette oder in die Küche, greift die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall nicht. Was Sie rund um das Unfallversicherung im Homeoffice beachten müssen, beantworten hier in unserem gesonderten Beitrag.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht