Was Mitarbeiter jetzt wissen müssen: Wir informieren Sie über Ihre Rechte!
Leider ist es jetzt so weit: DuMont hat massenweise Kündigungen ausgesprochen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Kündigung bekommen haben?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie schnell sein!
Sie müssen innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wenn Sie dies nicht tun, gilt die Kündigung als wirksam!
Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird geprüft, ob die Kündigung unwirksam ist.
➡️ Auch bei einer Stilllegung können Fehler bei den Entlassungen passieren und die Kündigungen somit unwirksam sein! Klassische Fehlerquellen sind falsche Betriebsratsanhörungen oder Massenentlassungsanzeigen.
Verliere ich meinen Abfindungsanspruch wenn ich Klage erhebe?
Nein!
Wir wissen, dass zwar in den Kündigungsschreiben von DuMont folgender Satz steht:
„Eine Auszahlung erfolgt nach dem Sozialplan bis auf Weiteres nicht, sofern Sie eine Kündigungsschutzklage erheben.“
Lassen Sie sich davon nicht verunsichern!
Das bedeutet nämlich nicht, dass Sie mit einer Kündigungsschutzklage Ihren Anspruch auf die AbfindungDie Abfindung ist eine einmalige Geldentschädigung oder Zuzahlung, mit der normalerweise Rechtsansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber in Bezug auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeglichen werden. Mehr verlieren! Der Anspruch bleibt auch mit Einlegung einer Kündigungsschutzklage grundsätzlich erhalten, nur der Auszahlungszeitpunkt kann sich verschieben.
➡️ Sie können durch eine Kündigungsschutzklage sogar eine höhere AbfindungDie Abfindung ist eine einmalige Geldentschädigung oder Zuzahlung, mit der normalerweise Rechtsansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber in Bezug auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeglichen werden. Mehr erstreiten.
Gibt es eine Sammelklage?
Nein, leider nicht. Sie müssen selbst tätig werden (oder Ihr Anwalt).
Was ist mit den Rechtsanwaltskosten?
Wenn Sie sich zunächst einmal beraten lassen wollen, entstehen Ihnen bei uns keine Kosten. Sofern wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich vertreten sollen, bestimmen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben, werden die Kosten hierfür in der Regel übernommen. Gerne stellen wir unverbindlich für Sie vorab eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sprechen Sie uns an!
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Arbeitsrechtsteam rund um Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel. Wir unterstützen Sie beim Durchsetzen Ihre Rechte!
Ihre Anfrage
Beitrag teilen
Zuständige Rechtsanwälte
-
Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht