HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte vertrat nun auch in weiteren Rechtsstreitigkeiten zahlreiche Arbeitnehmer erfolgreich gegen Galeria Kaufhof.
Galeria Kaufhof: Weitere Niederlagen vor dem Arbeitsgericht
In mehreren von der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel betriebenen Rechtsstreiten zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung musste Galeria Kaufhof am heutigen Mittwoch (20.11.2019) weitere empfindliche Niederlagen einstecken.
Das Arbeitsgericht Köln erklärte heute weitere Kündigungen, die Galeria Kaufhof im Zuge der Schließung ihrer Hauptverwaltung in Köln ausgesprochen hatte, für unwirksam. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Arbeitsgericht Köln in einer ersten Entscheidung Kaufhof-Kündigungen für unwirksam erklärt.
Sollte sich dieser Trend beim Arbeitsgericht fortsetzen, müsste Galeria Kaufhof nun in allen Fällen, in denen Mitarbeiter gegen Ihre Kündigung geklagt haben, erneute Kündigungen aussprechen.
Da KündigungsfristenAus § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ergeben sich die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer. Mehr von oftmals bis zu sechs Monaten gewahrt werden müssen und zuvor auch der BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr erneut beteiligt werden muss, steht dem Kaufhof somit die Weiterbeschäftigung – und Weiterbezahlung – zahlreicher Mitarbeiter mindestens bis in den Sommer 2020 bevor.
„Dies ist ein guter Tag für die Arbeitnehmer, die sich gegen die Kündigung gewehrt haben“
so der renommierte Arbeitsrechtler und Partner der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel, Rechtsanwalt Volker Görzel.
Die Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel betreut eine dreistellige Anzahl von betroffenen Arbeitnehmern der Galeria Kaufhof.
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