HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte vertrat nun auch in weiteren Rechtsstreitigkeiten zahlreiche Arbeitnehmer erfolgreich gegen Galeria Kaufhof.

Galeria Kaufhof: Weitere Niederlagen vor dem Arbeitsgericht

In mehreren von der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel betriebenen Rechtsstreiten zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung musste Galeria Kaufhof am heutigen Mittwoch (20.11.2019) weitere empfindliche Niederlagen einstecken.

Das Arbeitsgericht Köln erklärte heute weitere Kündigungen, die Galeria Kaufhof im Zuge der Schließung ihrer Hauptverwaltung in Köln ausgesprochen hatte, für unwirksam. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Arbeitsgericht Köln in einer ersten Entscheidung Kaufhof-Kündigungen für unwirksam erklärt.

Sollte sich dieser Trend beim Arbeitsgericht fortsetzen, müsste Galeria Kaufhof nun in allen Fällen, in denen Mitarbeiter gegen Ihre Kündigung geklagt haben, erneute Kündigungen aussprechen.

Da Kündigungsfristen von oftmals bis zu sechs Monaten gewahrt werden müssen und zuvor auch der Betriebsrat erneut beteiligt werden muss, steht dem Kaufhof somit die Weiterbeschäftigung – und Weiterbezahlung – zahlreicher Mitarbeiter mindestens bis in den Sommer 2020 bevor.

„Dies ist ein guter Tag für die Arbeitnehmer, die sich gegen die Kündigung gewehrt haben“

so der renommierte Arbeitsrechtler und Partner der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel, Rechtsanwalt Volker Görzel.

Die Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel betreut eine dreistellige Anzahl von betroffenen Arbeitnehmern der Galeria Kaufhof.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kanzleiteam gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 0221 – 2921920 oder unter goerzel@hms-bg.de.


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