Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angepasst.

Bundestag verabschiedet Gesetzesentwurf 

Nun ist es beschlossene Sache: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf 12 Euro angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs erhöht. 

Gesetzliche Mindestlohn-Anhebung Stück für Stück – 12 Euro/h zum 1. Oktober 2022

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt derzeit 9,82 Euro. Zum 1. Juli wird er auf 10,45 Euro ansteigen. Diese Anpassung wird jedoch nur von kurzer Dauer sein: Der Mindestlohn wird letzten Endes zum 1. Oktober 2022 einmalig auf 12 Euro angehoben. Gleichzeitig soll der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-Euro-Grenze an den Mindestlohn angepasst werden. Damit wird er künftig zum 520-Euro-Job.

Mindestlohn im Vergleich zum Medianlohn Deutschlands

Die nun beschlossene Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die von der EU-Kommission als Orientierung für einen angemessenen Mindestlohn empfohlen wird. 

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmenden – außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Für Auszubildende, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen. 

so Volker Görzel, Rechtsanwalt, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kein Wettbewerbsnachteil durch Mindestlohn

Sinn und Zweck der Erhöhung des Mindestlohns ist es, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermögliche, indem eine Lohnuntergrenze einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.

Für Betriebe, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Löhnen auf Mindestlohnniveau beschäftigen, bedeutet ein höherer gesetzlicher Mindestlohn steigende Lohn- und damit Produktionskosten. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Mindestlohn zeigen jedoch, dass es den Betrieben ganz überwiegend gelungen ist, sich an das höhere Lohnkostenniveau anzupassen und dass dadurch keine grundsätzlich nachteiligen Wirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Wettbewerbssituation entstanden sind.

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