Freistellung und UrlaubsanspruchDer Begriff Urlaub wird im Arbeitsrecht gleichbedeutend mit Erholungsurlaub verwendet: Erholungsurlaub gilt als Freistellung des Arbeitsnehmers von der Arbeitspflicht Mehr: Was gilt bei Kündigungen?
Das Landesarbeitsgericht Sachsen entschied, dass eine Freistellung von der Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber nicht automatisch den Urlaubsanspruch eines gekündigten Arbeitnehmers erfüllt. Diese Entscheidung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wichtig, da sie Klarheit darüber schafft, unter welchen Bedingungen ein Urlaubsanspruch durch Freistellung erfüllt werden kann und wann dies nicht der Fall ist. Das Urteil wirft zudem Licht auf die Anforderungen, die an den Nachweis von Arbeitsunfähigkeit gestellt werden.
Der Fall
Eine Arbeitnehmerin klagte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber auf die Abgeltung von 16 Resturlaubstagen. Die Klägerin war als Datenerfasserin angestellt und hatte laut ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr Anspruch auf 25 Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Nach ihrer Kündigung durch den Arbeitgeber zum 31. Juli 2021 forderte die Klägerin die Abgeltung ihrer verbleibenden Urlaubstage. Der Arbeitgeber argumentierte, dass der UrlaubsanspruchDer Begriff Urlaub wird im Arbeitsrecht gleichbedeutend mit Erholungsurlaub verwendet: Erholungsurlaub gilt als Freistellung des Arbeitsnehmers von der Arbeitspflicht Mehr bereits durch die Freistellung mit Anrechnung der Urlaubstage erfüllt sei. Da die Klägerin im Kündigungszeitraum jedoch krankgeschrieben war, sah das Arbeitsgericht ihren UrlaubsanspruchDer Begriff Urlaub wird im Arbeitsrecht gleichbedeutend mit Erholungsurlaub verwendet: Erholungsurlaub gilt als Freistellung des Arbeitsnehmers von der Arbeitspflicht Mehr als nicht erfüllt an und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung. Der Arbeitgeber legte Berufung ein und zweifelte die Gültigkeit der ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungEin erkrankter Arbeitnehmer muss eine Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Alle Arbeitnehmer sind in Falle der Erkrankung zur unverzüglichen Information des Arbeitgebers und zur Mitteilung von deren voraussichtlichen Dauer verpflichtet. Mehr der Klägerin an, da sie während der Krankschreibung in der Öffentlichkeit gesehen worden sei.
Das entschied das Gericht
Das Landesarbeitsgericht Sachsen bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts und verurteilte den Arbeitgeber zur Abgeltung der Resturlaubstage in Höhe von 1.403,08 € brutto. Die Richter entschieden, dass die Freistellung im Kündigungsschreiben nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs führt, da die Klägerin aufgrund ihrer Krankschreibung gar keine Arbeitspflicht mehr hatte. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich einen hohen Beweiswert besitzt und nur durch konkrete Umstände, die ernsthafte Zweifel an der Krankheit des Arbeitnehmers aufwerfen, erschüttert werden kann. Der bloße Hinweis des Arbeitgebers, dass die Klägerin während ihrer Krankschreibung an einer Feier teilnahm oder in der Stadt gesehen wurde, reichte nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigungen zu mindern.
Das gilt für die Praxis
Dieses Urteil verdeutlicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, dass eine Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nur dann wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer während des Freistellungszeitraums auch tatsächlich arbeitsfähig ist. Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig erkranken, behalten ihren UrlaubsanspruchDer Begriff Urlaub wird im Arbeitsrecht gleichbedeutend mit Erholungsurlaub verwendet: Erholungsurlaub gilt als Freistellung des Arbeitsnehmers von der Arbeitspflicht Mehr, auch wenn sie bereits freigestellt wurden. Auch bei Zweifeln an der ArbeitsunfähigkeitDer Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ findet immer dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine bis dato ausgeführte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausführen kann. Mehr eines Mitarbeitenden ist Vorsicht geboten: Nur durch klar belegbare Tatsachen kann der hohe Beweiswert einer ärztlichen ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungEin erkrankter Arbeitnehmer muss eine Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Alle Arbeitnehmer sind in Falle der Erkrankung zur unverzüglichen Information des Arbeitgebers und zur Mitteilung von deren voraussichtlichen Dauer verpflichtet. Mehr angegriffen werden.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht