Nach Urteil zur Arbeitszeiterfassungspflicht: Was Sie jetzt zum Thema Arbeitszeitkonten wissen müssen

Nachdem das Bundesarbeitsgericht in einem überraschenden Urteil entschieden hat, dass in Deutschland schon längst eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung besteht- sind viele Betriebe auf der Suche nach einer für sie passenden Methode. Eine Option sind die Einführung von sogenannten Arbeitszeitkonten. Diese haben gegenüber anderen Systemen einige Vorteile, doch müssen auch rechtliche Vorgaben beachtet werden.

Was ist ein Arbeitszeitkonto und welche Vorteile bietet es?

Eine arbeitsrechtliche Definition des Begriffs „Arbeitszeitkonto“ existiert nicht. Häufig wird der Begriff in betrieblichen Regelungen als Synonym für ein Gleitzeitkonto oder betrieblich gesteuertes Zeitkonto gebraucht, mit dem der Arbeitszeitverbrauch an die jeweilige Auftragslage angepasst werden soll. Gemeint sind mit dem Begriff manchmal aber auch Ansparkonten.

Gemeinsam alle Konzepte, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers – in der Regel elektronisch – festgehalten wird. Diese wird dann mit  der geschuldeten Arbeitszeit abgeglichen: Wird die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten, entsteht ein Zeitguthaben, also Plusstunden. Bei einer weniger geleisteten Stunden als erforderlich entstehen Zeitschulden, die Minusstunden. 

Der Vorteil eines Arbeitszeitkontos besteht darin, dass flexibel auf die Bedürfnisse von Betrieben aber auch Arbeitnehmern reagiert werden kann. Bei einem Arbeitszeitkonto können die Stunden, die über die vertraglich vorgeschriebene Arbeitszeit hinausgehen, erfasst und gutgeschrieben werden. In Zeiten, in denen weniger zu tun ist, können die Überstunden wieder abgebaut werden.

Welche Art von Arbeitszeitkonto darf es sein? Jahresarbeitszeitkonto und Lebensarbeitszeitkonto?

Wie erwähnt gibt es ganz unterschiedliche Konzepte von Arbeitszeitkonten.  Den häufigsten Einsatz finden Zeitkonten wie etwa Gleitzeit-, Überstunden- oder Jahresarbeitszeitkonten, welche man auch als Kurzzeitkonto bezeichnet. Sie dienen der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen. Die Besonderheit dieser Konten liegt darin, dass grundsätzlich ein Zeitraum festgelegt wird in dem ein Ausgleich der Stunden- also insbesondere der Abbau von Stunden erfolgen muss.

Davon abzugrenzen sind sogenannte Langzeitkonten oder Lebensarbeitszeitkonto. Diese Modelle sind vor allen Dingen bei jüngeren Arbeitnehmern beliebt.  Der Zweck dieses Kontos ist es, ein Wertguthaben zu schaffen, indem Arbeitszeit in Bezug auf ein bestimmtes Ziel angesammelt wird. Damit kann beispielsweise ein Sabbatical oder ein früherer Austritt aus dem Berufsleben ermöglicht werden.

Wann darf der Arbeitgeber ein Arbeitszeitkontosystem einführen?

Ohne gesetzliche Grundlage, darf der Arbeitgeber Arbeitszeitkonten nicht einführen. Dies kann eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag sein, aber auch eine Betriebsvereinbarung oder tarifliche Bestimmungen.

In der betrieblichen Praxis werden Zeitkontenmodelle insbesondere durch Betriebsvereinbarungen eingeführt und konkretisiert, da der Betriebsrat bei der Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten ein Mitbestimmungsrecht hat. In der Betriebsvereinbarung sind grundsätzlich folgende Punkte zu regeln:

  • die maximalen Plus- oder Minusstunden
  • der Ausgleichszeitraum
  • sowie Regelungen zur Insolvenzsicherung.

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