In 45 min wollen wir Ihnen alles Wissenswerte zum Urlaubsrecht für Ihren betrieblichen Alltag mitgeben!
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Unser beliebtes digitales Mandantenseminar geht in die nächste Runde!
Das Urlaubsrecht ist eines der wichtigsten Praxisthemen im Arbeitsrecht und hat das ganze Jahr über Saison. Wer hier patzt, sorgt meist für sozialen Sprengstoff im Betrieb.
Doch selbst Experten sehen im Urlaubsrecht oft vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr:
Während das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) den gesetzlichen Rahmen für den UrlaubsanspruchDer Begriff Urlaub wird im Arbeitsrecht gleichbedeutend mit Erholungsurlaub verwendet: Erholungsurlaub gilt als Freistellung des Arbeitsnehmers von der Arbeitspflicht Mehr bildet, regeln in vielen Unternehmen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder einzelne Arbeitsverträge einen Zusatzurlaub. Obendrein hat vor allen Dingen die Rechtsprechung in den letzten zwei Jahren viele Grundsatzurteile produziert, welche neue Handlungspflichten im Betrieb schaffen.
Wir wollen Ordnung ins vermeintliche Chaos bringen und laden Sie daher zu unserer nächsten digitalen Mandantenveranstaltung Lunch & Law ® ein.
Update Urlaubsrecht
Freitag
10. März 2023
um 12:00 Uhr
über Microsoft Teams
Volker Görzel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, wird Ihnen in 45 min die wichtigsten Grundsätze und rechtlichen Neuerungen vorstellen und dabei insbesondere folgende Bereiche ansprechen:
- Neue Rechtsprechung: Neue Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers
- Wie hoch ist der UrlaubsanspruchDer Begriff Urlaub wird im Arbeitsrecht gleichbedeutend mit Erholungsurlaub verwendet: Erholungsurlaub gilt als Freistellung des Arbeitsnehmers von der Arbeitspflicht Mehr bei unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten?
- Krankmeldung im Urlaub
- UrlaubsgeldAufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag kann auch Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen Mehr, UrlaubsentgeltJeder Arbeitnehmer hat nach § 1 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: diese Regel gilt sowohl für Teilzeitarbeiter und geringfügig Beschäftigte, als auch für Minijobber Mehr und UrlaubsabgeltungUrlaubsabgeltung ist ein geldwerter Ersatz für den nicht verbrauchten Erholungsurlaubs eines Arbeitnehmers. Mehr
Im Anschluss an den Vortrag stehen wir Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Das Ganze ist wie immer für Sie kostenlos.
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Sie haben noch Fragen zu unserem Seminar? Zögern Sie nicht uns anzusprechen!
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht