Der Aufhebungsvertrag: Das müssen Sie wissen!

Personalabbau? Warum eine Kündigung nicht immer die beste Wahl ist

Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, Stellen abbauen zu müssen. Doch muss es wirklich immer eine Kündigung sein? Oft bietet ein Aufhebungsvertrag eine attraktivere Alternative – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Doch worauf sollte man dabei achten?

Einvernehmliche Trennung: Weniger Streit, mehr Sicherheit

Ein Aufhebungsvertrag hat einen entscheidenden Vorteil: Er kann teure und langwierige Gerichtsprozesse vermeiden. Wenn sich beide Seiten auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen, lassen sich Risiken minimieren. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen von einer klar geregelten Trennung.

Achtung: Das Gebot des fairen Verhandelns beachten!

Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann wirksam, wenn er fair zustande kommt. Das Bundesarbeitsgericht sieht darin eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Heißt: Arbeitgeber dürfen keine psychische Drucksituation schaffen, die eine freie Entscheidung der Mitarbeitenden verhindert. Wer hier Fehler macht, riskiert, dass der Vertrag vor Gericht keinen Bestand hat.

Ohne Schriftform keine Gültigkeit

Ganz wichtig: Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, sonst ist er unwirksam. Eine einfache E-Mail oder ein Fax reichen nicht aus! Das regelt § 623 BGB. Zudem können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen strengere Vorgaben enthalten.

Was sollte im Aufhebungsvertrag stehen?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Inhalt weitgehend frei bestimmen. Damit es keine Unklarheiten gibt, sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
  • Freistellung und Urlaubsabgeltung
  • Abfindungszahlung
  • Regelung zu offenen Vergütungsansprüchen
  • Vereinbarung zu einem Arbeitszeugnis

Die Vorteile eines Aufhebungsvertrags für Arbeitgeber

Warum lohnt sich ein Aufhebungsvertrag mehr als eine Kündigung? Ganz einfach:

  • Keine Kündigungsfrist notwendig
  • Keine Kündigungsgründe erforderlich
  • Auch mit geschützten Personengruppen (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte) möglich
  • Keine Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG erforderlich
  • Kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht, sofern nicht explizit vereinbart

Was bringt der Aufhebungsvertrag den Arbeitnehmern?

Auch Beschäftigte können profitieren! Sie haben die Möglichkeit, aktiv mitzugestalten, zu welchen Bedingungen sie das Unternehmen verlassen. Besonders wichtig:

  • Verhandlungsoption auf eine Abfindung
  • Sicherung eines guten Arbeitszeugnisses
  • Flexible Gestaltung des Austrittstermins
  • Individuelle Lösungen statt starre Vorgaben

Achtung: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden!

Ein Risiko gibt es jedoch: Die Arbeitsagentur kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen. Das lässt sich jedoch vermeiden! Der Vertrag sollte so formuliert sein, dass er eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung abwendet. Die Bundesagentur für Arbeit gibt dazu klare Vorgaben in ihrer Geschäftsanweisung.

Fazit: Durchdachte Verträge sichern Vorteile!

Ein Aufhebungsvertrag kann eine kluge Alternative zur Kündigung sein – wenn er richtig gemacht wird. Arbeitgeber profitieren von schnellerer Planungssicherheit, während Arbeitnehmer mehr Mitspracherecht haben. Wichtig ist eine faire und rechtssichere Gestaltung, um rechtliche Stolpersteine zu vermeiden. Bei Fragen lohnt es sich, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen!

 

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