Bundesregierung bringt zeitlich begrenzte Lockerung im Arbeitszeitgesetz auf den Weg
Anlässlich der Corona-Krise soll das Arbeitszeitgesetz gelockert werden. Ziel ist es flexiblere Arbeitszeiten in bestimmten Berufen zu ermöglichen.
In zahlreichen Bundesländern sind die Arbeitszeitvorschriften für bestimmte Tätigkeiten wegen der Coronakrise bereits gelockert worden. Die Bundesregierung will nun einen „bundeseinheitlichen Rahmen“ dafür schaffen. So soll „zeitnah eine Rechtsverordnung erlassen werden“, wie das Bundesarbeitsministerium am 07. April mitteilte. Die geplante Verordnung ist befristet und solle bis Ende Juni gelten.
Der Referentenentwurf plant unter anderem Ausnahmen von:
- Höchstarbeitszeiten: Laut Presseberichten darf die ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden.
- Mindestruhezeiten: Die tägliche Ruhezeit könne von elf auf neun Stunden verkürzt werden
- sowie vom grundsätzlichen BeschäftigungsverbotBestimmten Gruppen von Arbeitnehmer wird durch Beschäftigungsverbote die Ausübung einer fremdbestimmten Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses untersagt. Mehr an Sonn- und Feiertagen
Die geltenden Vorschriften können laut Ministerium für Tätigkeiten gelockert werden, die „wegen der Covid-19-Epidemie notwendig sind zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern“. Die Verordnung nennt unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht