Entsendet ein Unternehmen des Bauhauptgewerbes einen Bauarbeiter vorübergehend zum Arbeitseinsatz ins Ausland, und treffen die Parteien für diesen Einsatz keine Vergütungsregelung, schuldet der Arbeitgeber nach § 612 BGB die übliche Vergütung. Diese richtet sich nach dem TarifvertragDie Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht (Art. 9 GG) verbürgt. Mehr zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV MindestlohnIn Frankreich hat der Mindestlohn seit mehr als 50 Jahren Tradition. Insgesamt existieren in 18 EU-Staaten Mindestlöhne. In Deutschland gab es ihn bis zum Jahre 2014 nicht. Mehr), sofern im vergleichbaren Wirtschaftskreis tatsächlich keine höhere Vergütung für Auslandseinsätze gewährt wird. Ob in diesen Fällen der MindestlohnIn Frankreich hat der Mindestlohn seit mehr als 50 Jahren Tradition. Insgesamt existieren in 18 EU-Staaten Mindestlöhne. In Deutschland gab es ihn bis zum Jahre 2014 nicht. Mehr West oder der MindestlohnIn Frankreich hat der Mindestlohn seit mehr als 50 Jahren Tradition. Insgesamt existieren in 18 EU-Staaten Mindestlöhne. In Deutschland gab es ihn bis zum Jahre 2014 nicht. Mehr Ost zu zahlen ist, bestimmt sich nach dem Einstellungsort.
Der Kläger war beim beklagten Inhaber eines Bauunternehmens mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern als Maurer beschäftigt und arbeitete überwiegend auf Baustellen in Dänemark. Dafür verlangte er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berufung auf § 612 BGB den nach seinem Vorbringen in Dänemark für einen dort eingestellten Maurer üblichen Lohn.
Das Arbeitsgericht hat der Klage in Höhe des Mindestlohns West stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat dem Kläger lediglich den MindestlohnIn Frankreich hat der Mindestlohn seit mehr als 50 Jahren Tradition. Insgesamt existieren in 18 EU-Staaten Mindestlöhne. In Deutschland gab es ihn bis zum Jahre 2014 nicht. Mehr Ost zugesprochen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich der Auffassung des Landesarbeitsgerichts angeschlossen. Der Kläger kann mangels einer anderweitigen Vergütungsvereinbarung für seinen Auslandseinsatz in Dänemark (nur) den MindestlohnIn Frankreich hat der Mindestlohn seit mehr als 50 Jahren Tradition. Insgesamt existieren in 18 EU-Staaten Mindestlöhne. In Deutschland gab es ihn bis zum Jahre 2014 nicht. Mehr Ost verlangen.
Quelle: BAG,PM Nr. 32/11
Urteil vom 20. April 2011
Az.: – 5 AZR 171/10 –
Weitere Informationen erteilt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel.