Karneval am Arbeitsplatz: Alles, was Sie wissen müssen!
Karneval bringt Freude und bunte Kostüme – aber auch rechtliche Fragen. Was ist erlaubt, was geht zu weit? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Karneval stressfrei im Job zu genießen.
Frei an Rosenmontag?
Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Ihnen frei zu geben. Aber: Manche Chefs gewähren freiwillig einen halben oder ganzen freien Tag. Schauen Sie in Ihren ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr, TarifvertragDie Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht (Art. 9 GG) verbürgt. Mehr oder die Betriebsvereinbarung – hier könnten Regelungen versteckt sein!
Können betriebliche Gewohnheiten einen Anspruch begründen?
Ja! Wenn Ihr Arbeitgeber drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt an Karneval frei gibt, entsteht eine sogenannte betriebliche ÜbungAls betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer so verhalten wird. Mehr. Dies bedeutet, dass Sie auch in Zukunft Anspruch auf Freistellung haben. Arbeitgeber sollten klar kommunizieren, wenn sie sich die Freistellung vorbehalten.
Alkohol im Büro: Wo ist die Grenze?
Ein Kölsch am Arbeitsplatz ist nicht automatisch verboten. Gibt es kein Alkoholverbot, dürfen Sie trinken – solange Ihre Leistungsfähigkeit nicht leidet. Achtung: Der BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr muss ein Alkoholverbot mitbeschließen.
Verkleidung und Musik: Was ist erlaubt?
Verkleidung ist erlaubt – solange keine festen Kleiderordnungen gelten, wie bei Banken oder Berufen mit Schutzkleidung. Musik ist ebenfalls erlaubt, wenn Kollegen nicht gestört werden und die Arbeit nicht beeinträchtigt wird. BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr nicht vergessen!
Schlips ab – aber richtig!
Das Abschneiden der Krawatte ist ein Karnevalsbrauch, kann aber teuer werden. Ohne Zustimmung kann Schadensersatz drohen. Fragen Sie vorher um Erlaubnis, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Bützje und anzügliche Witze: Grenzen des Humors
Ein „Bützje“ (Kuss) darf niemals ohne Einwilligung erfolgen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Belästigung. Anzügliche Witze sind ebenfalls riskant und können als grenzüberschreitend empfunden werden. Karneval ist kein rechtsfreier Raum!
Karnevalsfotos im Netz? Vorsicht!
Fotos von Mitarbeitern dürfen nicht ohne Zustimmung auf Social Media veröffentlicht werden. Das Kunsturhebergesetz und die DSGVO schützen Ihre Rechte. Arbeitgeber müssen eine ausdrückliche Einwilligung einholen.
Krank an Karneval? Was gilt?
Wer krank ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber: Krankfeiern ist verboten! Eine ordnungsgemäße Krankmeldung ist Pflicht. Arbeitgeber müssen Zweifel an der ArbeitsunfähigkeitDer Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ findet immer dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine bis dato ausgeführte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausführen kann. Mehr beweisen.
Unfallschutz bei Karnevalsfeiern
Betriebliche Karnevalsfeiern stehen unter Unfallschutz, wenn sie offiziell und für alle Mitarbeitenden organisiert sind. Stark betrunkene Mitarbeiter riskieren allerdings den Versicherungsschutz. Bei Unsicherheiten lieber nachfragen!
Haben Sie ein rechtliches Problem oder eine Frage? Sprechen Sie uns an!
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Team aus Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Beitrag teilen
Zuständige Rechtsanwälte
-
Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
-
Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht