Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, dass der Mindestlohn bis 2025 weiter steigen soll.

Der Mindestlohn in Deutschland soll ab Januar 2024 auf 12,41 EUR pro Stunde und ab Januar 2025 auf 12,82 EUR pro Stunde steigen. Dieser Vermittlungsvorschlag wurde von der Mindestlohnkommission trotz der Bedenken der Arbeitnehmerseite beschlossen. Die Gewerkschaften waren der Meinung, dass der Mindestlohn deutlich höher hätte sein sollen.

Die Mindestlohnkommission prüft verschiedene Faktoren, um einen angemessenen Mindestschutz für die Arbeitnehmer zu gewährleisten, faire Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und die Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festlegung des Mindestlohns orientiert sie sich an der Tarifentwicklung.

 

Erst im Oktober 2022 wurde der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht

Der Beschluss wurde unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Lage gefasst, die von schwachem Wirtschaftswachstum und hoher Inflation geprägt ist. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine haben die deutsche Wirtschaft weiter belastet. Für das Jahr 2023 wird eine wirtschaftliche Stagnation erwartet, während für 2024 eine moderate Erholung prognostiziert wird. Die Inflation erreichte im Jahr 2022 einen historisch hohen Wert von 6,9 Prozent.

Der Bundestag hatte im Oktober 2022 beschlossen, den Mindestlohn vorübergehend von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde anzuheben und das reguläre Anpassungsverfahren auszusetzen. Die Mehrheit der Mindestlohnkommission berücksichtigte bei ihrer Entscheidung den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der vorherigen Mindestlohnentscheidung von 10,45 Euro und den gesetzlich veranlassten Anstieg um 1,55 Euro. Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des Mindestlohns in ihre Verträge einzubeziehen.

Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Meinung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe tragfähig zu halten und die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Die Erhöhung soll zu fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen und einen Verdrängungswettbewerb durch niedrige Löhne verhindern.

 

Nach der Arbeitnehmerkommission ist der Anstieg des Mindestlohns zu gering

Die Arbeitnehmerseite der Mindestlohnkommission konnte dem Vorschlag der Vorsitzenden aus mehreren Gründen nicht zustimmen. Sie argumentierte, dass der Mindestlohn deutlich höher sein müsste, um den geforderten Mindestschutz zu gewährleisten. Dadurch soll einen Ausgleich der Inflation für die untersten Einkommensbezieher geschaffen werden. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission lehnten dies jedoch ab. Die Gewerkschaften kritisierten auch, dass als Basis für die nächste Erhöhung nicht der aktuell geltende Mindestlohn von 12 Euro genommen wurde, sondern der zuvor geltende Mindestlohn von 10,45 Euro. Dies widerspricht ihrer Ansicht nach der Absicht des Gesetzgebers, der bereits vor der sprunghaften Inflation den Mindestschutz der Beschäftigten mit der Anhebung auf 12 Euro gewährleisten wollte. Außerdem muss die EU-Mindestlohnrichtlinie bis Ende 2024 in nationales Recht umgesetzt werden, was einen Mindestlohn von mindestens 14 Euro bedeuten würde.

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