Arbeitgeber und Unternehmen sollten sich rechtzeitig über passende Systeme zur Arbeitszeiterfassung informieren.

Aktuelle rechtliche Regelung in Deutschland

Im Moment sind Unternehmen nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet geleistete Überstunden und Mehrarbeit zu erfassen und zu dokumentieren. Von Überstunden spricht man dann, wenn die Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich überschritten wird oder wenn an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet wird. Auch heute schon müssen die erfassten Daten zwei Jahre aufbewahrt werden, §16 ArbzG Abs.2 s.1,

Auch jetzt schon empfehlen wir Unternehmen jedoch die gesamte Arbeitszeit zu erfassen: Zum einen kann nur so das tatsächliche Vorliegen von Überstunden und Mehrarbeit nachgewiesen werden und zum anderen wird nach dem im Mai 2019 ergangen Urteil des EuGH möglicherweise schon in 2020 die Einführung eines Systems zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit verpflichtend sein.

Grundrecht auf Einhaltung der Vorgaben zur Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten

Das Urteil des EuGH hat den Hintergrund, dass Arbeitnehmer ein Grundrecht auf Einhaltung der Vorgaben zur Höchstarbeitszeit und den gesetzlichen Ruhezeiten haben. Um im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung entsprechende Beweise zu haben, soll die neue Pflicht zur Zeiterfassung Arbeitnehmer entlasten und dessen Grundrechte schützen.

Pflicht des Arbeitgebers: Zeiterfassung

Unternehmen werden also zukünftig die Pflicht haben entsprechend die gesamte Arbeitszeit jedes einzelnen Mitarbeiters zu erfassen. Doch welches System ist das passende?

Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung

Grundsätzlich sollte das System zur Erfassung der Arbeitszeit objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Um das auf ihr Unternehmen am besten zugeschnittene System zu finden kann es hilfreich sein sich anwaltlich beraten zu lassen. Gerne steht Ihnen dazu unser fachlich versiertes Arbeitsrechtsteam zur Seite.

Umsetzung des Urteils durch nationales Recht ausstehend

Direkte Auswirkung hat das Urteil des EuGH jedoch nicht. Vielmehr ist die Umsetzung des Urteils durch nationales Recht notwendig. Konkret heißt das, dass in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit geschaffen werden müssen um dem Urteil, welches für ganz Europa gilt, folge zu leisten. Die Umsetzung des Urteils wird wahrscheinlich schon in 2020 erwartet.

Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit Systemen auseinandersetzen

Aufgrund der bald zu erwartenden Einführung entsprechender nationaler Regelungen ist es durchaus zu empfehlen sich bereits jetzt gründlich mit den verschiedenen Systemen zur Arbeitszeiterfassung auseinanderzusetzen. 

Folgen für Unternehmen auf einen Blick

  • Unternehmen ohne System zur Arbeitszeiterfassung stehen vor erhöhtem bürokratischen Aufwand. Es lohnt sich also sich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen.
  • Vertrauensarbeitszeit wird nicht mehr so wie bisher möglich sein. Zwar wird die Arbeitszeit wahrscheinlich weiterhin flexibel bleiben, muss nun aber auch dokumentiert werden.
  • Veränderungen im Bereich homeoffice und mobiles arbeiten werden erwartet, da Arbeitszeiterfassung gerade hier schwieriger ist.

Haben Sie noch Fragen?

Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns zu unseren Geschäftszeiten unter +49 221 – 2921920 oder schreiben Sie eine E-Mail an sekretariat@hms-bg.de


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