Das Arbeitsgericht Köln erklärte heute eine Kündigung, die Galeria Kaufhof im Zuge der Schließung ihrer Hauptverwaltung in Köln ausgesprochen hatte, für unwirksam.Der klagende Arbeitnehmer kann sich freuen, denn jetzt bekommt er erst mal bis auf weiteres sein Gehalt.
Sollte sich dieser Trend beim Arbeitsgericht fortsetzen, müsste Galeria Kaufhof nun in allen Fällen, in denen Mitarbeiter gegen Ihre Kündigung geklagt haben, erneute Kündigungen aussprechen.
Da KündigungsfristenAus § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ergeben sich die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer. Mehr von oftmals bis zu sechs Monaten gewahrt werden müssen und zuvor auch der BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr erneut beteiligt werden muss, steht dem Kaufhof somit die Weiterbeschäftigung – und Weiterbezahlung – zahlreicher Mitarbeiter mindestens bis in den Sommer 2020 bevor.
Nach Ansicht des Gerichts lagen die grundlegenden Voraussetzungen für den Ausspruch einer betriebsbedingen Kündigung nicht vor:
Zum einen war es Galeria Kaufhof nicht gelungen, den angeblichen Wegfall des Beschäftigungsbedarfs konkret darzulegen. Welche Aufgaben der Hauptverwaltung zukünftig nach der Fusion mit dem Karstadt von dessen Verwaltungssitz in Essen aus wahrgenommen werden, konnte Galeria Kaufhof nicht nachvollziehbar darlegen.
Zudem wurden im Zuge des Ausspruchs der Kündigungen soziale Gesichtspunkte der betroffenen Mitarbeiter wie etwa Alter, Unterhaltsverpflichtungen und Betriebszugehörigkeit nicht ausreichend berücksichtigt. Diese sog. Sozialauswahl ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz sozial schwächer gestellter Mitarbeiter.
„Dies ist ein guter Tag für die Arbeitnehmer, die sich gegen die Kündigung gewehrt haben“: so der renommierte Arbeitsrechtler und Partner der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel, Rechtsanwalt Volker Görzel.
Die Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel betreut eine dreistellige Anzahl von betroffenen Arbeitnehmern der Galeria Kaufhof.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen unser Kanzleiteam gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 0221 – 2921920 oder unter goerzel@hms-bg.de.