Irreführende Werbung
Unsere Anwälte und Fachanwälte vertreten Sie in Fällen der irreführenden Werbung.
Die irreführende Werbung wird durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und gehört somit zum Wettbewerbsrecht.
Das Verbot der irreführenden Werbung untersagt Unternehmen gegenüber potenziellen Kunden mit Behauptungen aufzutreten, die nicht zutreffen. Mit diesen Behauptungen sollen potenzielle Kunde zu einem Vertragsabschluss bewegt werden, wie z.B. zum Kauf von Gegenständen, zur Buchung von Flügen, zum Abschluss eines Mietvertrages oder zum Abschluss eines Handyvertrages usw. Dem Umworbenen sollen bessere Konditionen, Produkte, Dienstleistungen usw. vorgegaukelt werden als tatsächlich angeboten.
Bei Handyverträgen wird beispielsweise oft verschwiegen, dass die Flatrate nur für Festnetzanschlüsse gelten, dass zu dem angezeigten Preis des Flugtickets noch die Steuer hinzukommt, dass das „Sonderangebot“ nicht nur heute gilt, wie angezeigt, sondern noch ein ganzes Jahr usw.
Um zu verhindern, dass die Werbung als Wettbewerbsverstoß gewertet wird, findet sich in der Werbung immer wieder das kleine Sternchen * oder eine Ziffer. Das Sternchen bzw. die Ziffer weisen auf eine andere Stelle in der Werbung hin, an der die tatsächlichen Konditionen usw. des Angebots im Idealfall ganz genau wiedergegeben werden.
Unternehmen werden wegen vermeintlicher irreführender Werbung ständig von der Konkurrenz oder Verbraucherverbänden abgemahnt. Unternehmen ärgern sich immer wieder über die irreführende Werbung der Konkurrenz und mahnen ab.
In einer Abmahnung wird zur Unterlassung der irreführenden Werbung und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzten Fristen sind oft sehr kurz und liegen meistens nicht über einer Woche.
Sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden, beantragt der Rechtsanwalt des Abmahners beim Landgericht häufig eine einstweilige Verfügung, die im Erfolgsfall innerhalb von ein bis zwei Tagen erlassen wird. Damit entstehen hohe Anwaltskosten und natürlich auch Gerichtskosten für den Abmahner wie auch den Abgemahnten.
Unsere Anwälte und Fachanwälte in Köln mahnen nach einer rechtlichen Prüfung im Namen unserer Mandanten Konkurrenten bundesweit ab und vertreten die Mandanten anschließend vor Gericht. Wir vertreten natürlich auch abgemahnte Unternehmer, die sich gegen eine Abmahnung wehren wollen bzw. versuchen wollen, einen Streit mit der Konkurrenz bestmöglich zu beenden.