Im gewerblichen Mietrecht werden Verträge nicht selten über einen festen Vertragszeitraum von fünf bis 10 Jahren geschlossen. Eine vorzeitige oder kurzfristige Lösung vom Vertrag ist den Parteien in der Regel verwehrt. Umso größer ist das Interesse der Vertragsparteien, dass die Bestimmungen des Vertrages interessengerecht sind.
HMS Barthelmeß Görzel berät und vertritt Unternehmen bei der Prüfung, Gestaltung und Verhandlung ihrer Mietverträge.
Kommt es zwischen den Mietparteien zu einer Auseinandersetzung, so ist nicht zuletzt wegen der langjährigen Vertragsbindung der Vertragspartner viel Verhandlungsgeschick und Diplomatie gefragt, um das Vertragsverhältnis nicht unnötig schwer zu belasten.
Wir vertreten Sie interessengerecht im Falle einer Auseinandersetzung mit Ihrem Vertragspartner und führen die Verhandlungen über eine gütliche Beilegung des Streits. Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung einmal nicht vermeiden lassen, setzen wir uns für die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen vor Gericht ein.
HMS Barthelmeß Görzel ist Ihr Ansprechpartner u. a. bei der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, der (vorzeitigen) Kündigung von Mietverträgen, Eigenbedarfskündigung, Einhaltung der Hausordnung, Mieterhöhung, Kautionsrückzahlung, Mietminderungen, Schönheitsreparaturen bei Auszug, Wirksamkeit einer Endrenovierungsklausel, Räumungsklage.