Der im Bereich des Fachanwalts für das Private Baurecht und Architektenrecht tätige Rechtsanwalt befasst sich mit den Rechtsgebieten Bauvertragsrecht, AGB VOB/A und VOB/B, Leistungsbeschreibungen und Nachträge, Vergaberecht, Abnahme, Mangelrecht, Bauträgerrecht, Architektenrecht, Ingenieurrecht, Sicherheiten im Baurecht, Bau- und Insolvenzrecht, Bauprozess, Bauzeiten u. a.. Herr Rechtsanwalt Schotters hat den Lehrgang Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht bei der Deutschen Anwalt Akademie erfolgreich absolviert.
Im privaten Bau- und Architektenrecht sind die Rechtsbeziehungen der Beteiligten untereinander geregelt, die mit der Planung und der Herstellung eines Bauwerkes befasst sind.
Im Unterschied zum öffentlichen Baurecht sind im privaten Baurecht die rechtlichen Beziehungen derjenigen Baubeteiligten betroffen, die sich bei der Durchführung eines Bauvorhabens auf Augenhöhe begegnen. Mögliche Parteien sind Bauherren, Planer (Architekten, Sonderfachleute für Tragwerksplanung, Heizung, Lüftung, Wärmeschutz, Akustik oder Vermessung), Bauunternehmen und weitere Baubeteiligte. Streit entsteht regelmäßig über Vergütungs- und Honorarfragen, die Beurteilung von Bau- und Planungsmängeln oder es geht um Haftungsfragen.
Der im Rechtsgebiet Baurecht und Architektenrecht tätige Rechtsanwalt ist für die Beteiligten in der Vorbereitung des Bauvorhabens bei der Vertragsgestaltung, und baubegleitend rechtsberatend tätig. Im Streitfall hilft er bei der Durchsetzung der Ansprüche der einzelnen Baubeteiligten.
Die besondere Herausforderung an die anwaltliche Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht besteht in der Beherrschung der Kombination und Erfassung der technisch und handwerklich geprägten Vorgänge am Bau auf der einen und deren rechtlicher Einordung auf der anderen Seite.
Gängige Vertragsformen sind der Vertrag nach der VOB/B und den – zum 1. Januar 2018 geänderten – Regelungen des BGB zum Werkvertragsrecht. Inzwischen sind auch die dem amerikanischen Rechtsraum entstammenden Vertragstypen GMP-Vertrag (Guaranteed Maximum Price) oder das PPP-Modell (Public Private Partnership), anzutreffen.
Im Bau- und Architektenrecht sind Flexibilität, Kreativität und Pragmatismus besonders gefragte anwaltliche Eigenschaften. Dies insbesondere im Hinblick darauf, an Stelle der häufig zeitraubenden und allzu oft unbefriedigenden gerichtlichen Verfahren alternative Lösungen der Konfliktvermeidung und Konfliktlösung zu finden und zu vermitteln. Dem Mandanten ist selten damit gedient, wenn der Rechtsanwalt aufwändige Rechtsgutachten vorlegt, in deren Ergebnis vielfältige Ansprüche bestätigt werden, diese sich aber nur in langwierigen Verfahren durchsetzen lassen, an deren Ende die Beteiligten Gesellschaften vielleicht längst nicht mehr existieren. Stattdessen sind im Bewusstsein deren wirtschaftlich oftmals existenzieller Bedeutung Entscheidungen zu treffen, die sich streng an der Wirklichkeit orientieren.
Dieser Anforderung kann im Baurecht und Architektenrecht gerade derjenige Rechtsanwalt gerecht werden, der seinem Mandanten die Rechtslage und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten umfassend und nachvollziehbar darzulegen, aber gleichzeitig die rechtlichen und tatsächlichen Grenzen zu vermitteln vermag. Dies fordert nicht selten ein gerüttet Maß an Durchsetzungskraft im Umgang mit allen Baubeteiligten.