Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) ist mit Wirkung zum 01. Januar 2007 in Kraft getreten. Es gilt für die ab diesem Stichtag geborenen oder zur Adoption angenommenen Kinder.
Ziel ist es, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage zu unterstützen, wenn sich Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern.
Zum Bezug des Elterngeldes berechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und erziehen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Diese Regelung erlaubt Elternzeitlern aber mehr als nur einen Minijob. Denn gemäß § 1 Abs.6 BEEG ist eine Person „nicht voll erwerbstätig“, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt. Eine regelmäßige Arbeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden ist also mit dem Bezug von Elterngeld vereinbar. Die maximale Bezugsdauer beträgt in der Regel zwölf Monate. Nehmen beide Eltern Elterngeld in Anspruch, erhöht sich die Bezugsdauer auf maximal 14 Monate. Elterngeld gibt es nach derzeitiger Regelung bis maximal 1.800,00 EUR pro Monat.
Elterngeld erhalten nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Se0, Beamte, Studierende oder Personen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben. Der Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro erzieht hat (bei zwei berechtigten Personen 500.000 Euro).
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den bei ihm beschäftigten Elterngeldberechtigten Bescheinigungen über das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit auszustellen.
Das Elterngeld ist steuerfrei und unterliegt in voller Höhe dem Progressionsvorbehalt.
Das Elterngeldrecht ist durch das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im BEEG neu gefasst worden. Das Gesetz hat das Elterngeld mit dem Ziel reformiert, die Situation von teilzeitbeschäftigten Eltern in finanzieller und zeitlicher Hinsicht zu verbessern. Mit dem Elterngeld Plus können die Eltern sich zwischen beiden Alternativen entscheiden oder kombinieren. Die Änderungen gelten für Kinder, die ab dem 1. Januar 2015 geboren sind.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel von der Kanzlei HMS Barthelmeß.Görzel Rechtsanwälte in Köln.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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