Die Schindler-Gruppe gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Aufzügen und Fahrtreppen. Ihre Muttergesellschaft ist die Schindler Holding mit Sitz in der Schweiz. Die Schindler-Gruppe übt ihre Tätigkeiten durch nationale Tochtergesellschaften aus. Dies sind u.a. die Schindler Management AG (Schweiz), die Schindler SA (Belgien), die Schindler Sàrl (Luxemburg), die Schindler Liften BV (Niederlande) und die Schindler Deutschland Holding GmbH (Deutschland).
Mit Entscheidung vom 21. Februar 2007 verhängte die Kommission Geldbußen gegen mehrere Gesellschaften der Unternehmensgruppen Otis, Kone, ThyssenKrupp und Schindler wegen Beteiligung an Kartellen auf dem Markt für den Verkauf, die Montage, die Wartung und die Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen in Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden. Im Fall der Schindler-Gruppe beliefen sich die verhängten Geldbußen auf insgesamt über 143 Millionen Euro.
Die von der Kommission festgestellten Zuwiderhandlungen bestanden hauptsächlich in der Aufteilung der Märkte zwischen den Wettbewerbern durch Absprachen oder Abstimmung zum Zweck der Zuweisung von Angeboten und Aufträgen für den Verkauf, die Montage, die Wartung und die Modernisierung von Aufträgen und Fahrtreppen.
Die Schindler-Gruppe erhob beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission oder Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbußen. Mit einem im Jahr 2011 ergangenen Urteil hat das Gericht alle von der Schindler-Gruppe geltend gemachten Argumente zurück gewiesen und infolgedessen entschieden, die gegen sie verhängten Geldbußen aufrechtzuerhalten.
Die Unternehmen der Schindler-Gruppe haben beim Gerichtshof Rechtsmittel eingelegt, um die Aufhebung des Urteils des Gerichts zu erwirken. Sie haben mehrere Argumente geltend gemacht, u.a. einen Verstoß gegen ihre sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebenden Grundrechte sowie einige weitere Argumente zur Bemessung ihr er Geldbußen. Mit seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof das gesamte Vorbringen der Schindler-Gruppe zurück und erhält die verhängten Geldbußen aufrecht.
Gerichtshof der Europäischen Union
Urteil vom 18.07.2013
Az.: C-501/11 P
Quelle: PM Nr. 97/13
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