Das Arbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung eines Redakteures des Westdeutschen Rundfunks
(WDR) für unwirksam erklärt.

Der Kläger war seit 1988 bei dem WDR als Redakteur und Autor beschäftigt. Für seine journalistische
Arbeit erhielt er zahlreiche Auszeichnungen.

Der WDR wirft dem Kläger vor, in einem am 19.10.2009 gesendeten Filmbericht und durch einen
Auftritt am 21.10.2009 in der Fernsehsendung „Hart aber fair“ unter Missachtung journalistischer
Pflichten über ein angeblich wirkungsvolles aber von der Pharmaindustrie abgelehntes Medikament
berichtet zu haben.

In nahem zeitlichen Zusammenhang zu den Sendungen seien dann das Medikament auf den
Markt gebracht und ein Buch des Klägers unter dem Titel „Heilung unerwünscht – die dramatische
Geschichte eines Medikaments“ veröffentlicht worden. Entgegen einer Ehrenerklärung des Klägers
gegenüber der Intendantin ergebe sich aus diversen E-Mails, dass die Sendungen, das Erscheinen
des Buches und die Markteinführung des Medikaments abgestimmt gewesen seien.

Die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat die fristlose Kündigung des Klägers in ihrer heutigen
Sitzung für unwirksam erklärt, da die Gründe für die Entlassung bei einer Gesamtschau angesichts
des langjährigen Arbeitsverhältnisses nicht ausreichend seien.

Pressemitteilung vom 20.01.2011
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.01.2011
– 6 Ca 4641/10 –


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