Eine Entscheidung wird am 30. November erwartet
Bekannt aus einem Artikel der Zeitung „Express“ der heute,am Freitag den 03. November 2017 erschienen ist hat das Landgericht Köln der Klage unseres Mandanten gegen VW stattgegeben.
Unser Mandant, ein Skoda-Halter hatte mit Unterstützung unserer Kanzlei auf Rückabwicklung seines Kaufvertrages wegen der „Mogel-Software“ von VW geklagt.
Der Kerpener Mandant hatte seinen PKW( Skoda Modell „Superb“) vor Bekanntwerden des Skandals für 29.000 Euro gekauft.
Der Richter des Landgerichts Köln bestätigte unsere Auffassung einer klaren Täuschung durch den Autohersteller bezüglich der Software von VW und gab daher der Klage statt. Desweiteren betonte das Gericht, dass ein Softwareupdate des Herstellers keine Wertminderung verhindern könne. Alleine die negative öffentliche Diskussion reiche für eine Wertminderung aus.
Am 30.November wird eine Entscheidung des Gerichts erwartet !
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Quelle: Artikel der Zeitung „Express“ vom 03.11.2017 „Wegen Mogel-Software – Kerpener verklagt Volkswagen“ (von Adnan Akyüz)