Für Arbeitgeber besteht möglicherweise dringender Handlungsbedarf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in der vergangenen Woche eine in der Praxis häufig verwendete arbeitsvertragliche Ausschlussklausel für unwirksam erklärt. Dadurch drohen im Einzelfall erhebliche Zahlungsrisiken.

Ein Arbeitnehmer hatte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber geklagt, da seine Abrechnung keine Urlaubsabgeltung auswies. Der Arbeitgeber war der Ansicht, der Anspruch auf Urlaubsabgeltung sei verfallen, da er nicht rechtzeitig innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemacht wurde. Vor dem Bundesarbeitsgericht hatte der Arbeitnehmer nun Erfolg. Das BAG gewährte ihm den Anspruch auf die Abgeltung der Urlaubstage, da die Ausschlussklausel im Vertrag unwirksam sei.

Das Urteil heißt für Sie als Arbeitgeber, dass Sie Ihre Arbeitsverträge überprüfen müssen. Sonst können Sie die Folgen des Urteils teuer zu stehen kommen. Arbeitsvertragsmuster müssen ggf. abgeändert und Ausschlussklauseln neu formuliert werden. Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge und passen sie rechtssicher an. Rufen Sie uns an!


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