7 Antworten zum Sozialplan
Die mehrmonatigen Verhandlungen zwischen den Betriebsräten und dem Arbeitgeber über den Sozialplan und den Interessenausgleich sind am 15. Mai 2019 abgeschlossen worden.
Im Interessenausgleich werden alle Maßnahmen zur Restrukturierung des Unternehmens in den personalrelevanten Aspekten festgehalten.
Im Sozialplan werden Maßnahmen zur Milderung wirtschaftlicher Nachteile für betroffene Arbeitnehmer vereinbart, im wesentlichen Abfindungen.
Was bedeutet das nun für die Mitarbeiter? Die wichtigsten Fragen beantworten wir in diesem Beitrag!
1. Bekomme ich eine Abfindung und wenn ja in welcher Höhe?
Im Sozialplan werden auch mögliche Abfindungszahlungen geregelt. Wie viel Kaufhof-Mitarbeiter im einzelnen bekommen, hängt vor allem vom Bruttomonatsgehalt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab .
Die Grundformel lautet: Monatsbruttogehalt x Betriebszugehörigkeit x 0,5 = Abfindung
Gesonderte Regeln wird es für rentennahe Mitarbeiter geben.
2. Ab wann muss ich mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen?
Nach Abschluss der Verhandlungen können Kündigungen ab Juni 2019 erfolgen. Der Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung hängt ebenfalls von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Der früheste Ausspruch wäre zum 30.09.2019 möglich.
3. Kann ich gegen die Kündigung vorgehen?
Ja, die Kündigung kann mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden.
4. Gibt es eine Sammelklage?
Nein, leider nicht. Jeder Mitarbeiter muss selbst tätig werden. Dazu beraten wir Sie gerne.
5. Welche Frist ist zu beachten?
Die Klage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wenn man Sie versäumt, gilt die Kündigung als rechtmäßig. Also beeilen!
6. Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Ein erster Gerichtstermin (Gütetermin) findet laut Gesetz innerhalb weniger Wochen ab Klageerhebung statt. Ziel ist, dass bereits in diesem Termin eine abschließende Einigung erzielt werden kann. Andernfalls läuft das Verfahren weiter. Dies kann einige Monate dauern.
7. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Klage?
In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Die Korrespondenz (von der Deckungsanfrage bis zu Abrechnung) übernehmen wir als Kanzlei gerne.
Beitragsbild:© wizdata
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht