HMS.Barthelmeß Görzel lädt ein …

Save the Date 01. Oktober 2015.

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BGH: Gutscheinaktion von Amazon wettbewerbswidrig!

Wettbewerbswidrig: Buchscheinaktion von Amazon verstößt gegen Buchpreisbindungsgesetz und ist damit unlauter i.S.d. UWG.

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Diskriminierungsschutz für Schwangere!

Arbeitsgericht Berlin: Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen

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BGH: Ticketpreise müssen immer komplett angezeigt werden!

Der BGH hat entschieden, dass Airlines im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flüge immer den zu zahlenden Endpreis anzugeben haben.

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Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen „Raubkopierens“

Arbeitsrecht: Kündigunggrund - Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“.

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OLG Stuttgart: Drogeriekette „Müller“ darf Rabattgutscheine der Konkurrenz einlösen.

Wettbewerbsrecht: Nach Ansicht des OLG Stuttgart stellt das Angebot, Gutscheine der Konkurrenz einzulösen, weder ein Marktbehinderung noch eine Irreführung des Verbrauchers dar.

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BVerfG: Christliche Gewerkschaften tarifunfähig!

Arbeitsrecht: Nachträgliche Festellung der Tarifunfähigkeit ist verfassungsgemäß.

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YouTube haftet für Urheberrechtsverletzungen lediglich als Störer!

OLG Hamburg: YouTube muss gegenüber der GEMA keine Schadensersatzzahlungen wegen Urheberrechtsverletzungen leisten.

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Arbeitsrecht: Für Profifußballer gilt auch Befristungsregel aus TzBfG

Arbeitsgericht Mainz: Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des § 14 TzBfG zulässig.

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Markenrecht: LEGO-Figuren können Marke sein!

Das Europäische Gericht hat entschieden, dass die Eintragung der LEGO-Figuren als Gemeinschaftsmarke rechtmäßig ist.

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Markenrecht: LEGO-Figuren können Marke sein!

Das Europäische Gericht hat entschieden, dass die Eintragung der LEGO-Figuren als Gemeinschaftsmarke rechtmäßig ist.

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BAG: Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit?

Arbeitsrecht: Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen.

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