Arbeitsrecht: XING-Profil „Freiberufler“ ist kein Kündigungsgrund für Arbeitgeber

Landesarbeitsgericht Köln: Falsche Angabe zum beruflichen Status bei XING ist kein Kündigungsgrund wegen unerlaubter Kokurrenztätigkeit.

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Diesel-Skandal Erfolgreich gegen VW klagen !?!

Beispielrechnung! Lohnt sich eine Klage gegen VW?

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Abgasskandal – VW wird auf Rückzahlung verurteilt

Das LG Hildesheim hat die Volkswagen AG im Abgasskandal zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Der Autokäufer macht durch seinen Autokauf und die anschließende Klage einen Gewinn von 8.300 €.

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Arbeitsrecht: Erhöhung des Mindestlohns und mehr

Der Bundetag hat im letzten Jahr WICHTIGE ÄNDERUNGEN IM ARBEITSRECHT beschlossen, die dieses Jahr in Kraft treten.

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Arbeitsrecht: Arbeitsniederlegung möglich, wenn Betriebsratsitzung zwischen Nachtschichten stattfindet

Bundesarbeitsgericht: Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten außerhalb seiner Arbeitszeit tagsüber an einer Betriebsratssitzung teilnimmt, darf Arbeit niederlegen.

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Wettbewerbsverstoß: Google adWords für Flatrate?

Bei Anrufen von "Google Partners" kann es sich um wettbewerbswidrige Kaltakquise und Irreführung handeln.

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Neue Informationspflichten für Unternehmer

Ab dem 01.02.2017 gelten neue Informationspflichten für den Unternehmer im B2C-Geschäft. Unternehmer sollten das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz unbedingt beachten, da es ansonsten zu Abmahnungen durch Konkurrenten kommen könnte.

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Google – Beobachtungspflicht?

OLG Karlsruhe: Google ist nicht dazu verpflichtet, Suchmaschinenergebnisse auf Verletzung von allgemeinen Persönlichkeitsrechten zu überwachen.

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OLG Hamm: Widerrufsrecht kann bei Sexspielzeug verloren gehen.

Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Widerrufsrecht bei Onlinekäufen entfällt, wenn der Käufer das Hygienesiegel von Sexspielzeug entfernt.

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Arbeitnehmer dürfen über Facebook-Auftritt mitbestimmen!

Arbeitsrecht: Das Bundearbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat eines Unternehmens ein Mitbestimmungsrecht bzgl. Postings bei Facebook haben kann.

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Arbeitsrecht: 40-Euro-Verzugspauschale gilt auch für Lohnzahlungen

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der sich mit seiner Lohnzahlung im Verzug befindet, eine 40-Euro-Pauschale zahlen muss. § 288 Abs. 5 BGB gilt auch im Arbeitsrecht.

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BGH: Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Mitteln erlaubt.

Wettbewerbsrecht: Diabetismittel dürfen mit der Zusage eines Zuzahlungsverzichts angeboten werden. Der Anbieter darf die gesetzlichen Zuzahlungen auch selbst übernehmen.

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