Milka verliert vor BGH: Quadratische Verpackung nur für Ritter Sport
Es steht endgültig fest: Quadratische Form exklusiv für Schokoladen von Ritter Sport
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun abschließend entschieden und damit die Klage des konkurrierenden Schokoladenherstellers Milka abgewiesen.
Quadratische Form hat keinen wesentlichen Wert
Die Richter am BGH waren der Ansicht, die Form habe keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden. Zwar mag der Verbraucher die Form als Hinweis darauf sehen, dass es die Schokolade eines bestimmten Unternehmens sei und verbinde damit Qualitätserwartungen. Es kommt jedoch darauf an, ob die Form der Ware einen wesentlichen Wert verleihe. Das sei nicht der Fall.
Milka gegen Ritter Sport
Bereits seit Jahrzehnten wirbt Ritter Sport bereits mit dem bekannten Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut.“ für seine Schokoladen. Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG in Waldenbuch bei Stuttgart hat sich die charakteristische Verpackung in den Neunzigerjahren als Marke schützen lassen. Milka-Hersteller Mondelez begehrte hingegen seit zehn Jahren die Löschung dieser Marke. Wäre der Markenschutz aufgehoben worden, hätten auch andere Hersteller ihre Schokolade in quadratischer Form verkaufen dürfen.
Jahrelanger komplizierter Rechtsstreit geht zu Ende
Der komplizierte Fall lag schon zum zweiten Mal beim Bundesgerichtshof. In 2017 wurde entschieden, dass Ritter die Marke behalten dürfe. Zuletzt hatte das Bundespatentgericht 2018 entschieden, dass Ritter die Marke behalten darf. Doch diese Entscheidung wollte Milka nicht akzeptieren.
Quadratische Blanko-Verpackung als Marke eingetragen
Ritter hatte sich als Marke eine Art Blanko-Verpackung eintragen lassen: neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Von Experten wird diese Art der Marke als dreidimensionalen Marke oder Formmarke bezeichnet.
Das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München zählt insgesamt gut 4900 derartig registrierter Marken, wovon noch rund 2200 davon noch aktiv sind, beim Rest ist der Schutz abgelaufen. Die Voraussetzungen für die Eintragung sind laut DPMA hoch. Denn eine Marke räume ihrem Inhaber viele Rechte ein.