Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler AG gleich drei mal - Klagewelle wird erwartet !

Meilenstein in Sachen Dieselskandal: Erstmals wurde nun das sogenannte „Thermische Fenster“ gerichtlich als unzulässige Abschalteeinrichtung eingestuft.

Mercedes hatte dieses bislang stets als „Bauteileschutz vor Überhitzung“ dargestellt und bleibt auch weiter bei der Aussage, man habe gegen keine Gesetze verstoßen. Argumentativ unterlegt wurde dies bisher stets mit einer EU-Richtlinie, welche den vorwiegenden Schutz wichtiger Bauteile legitimiert. Von Kritikern wurde bemängelt, dass die Richtlinie zu weit ausgelegt würde um durch gezielte Abschaltung der Abgasreinigung im Realbetrieb mehr Leistung und weniger Verbrauch realisieren zu können. Lediglich auf dem Prüfstand wurden so die Grenzwerte eingehalten. Noch sind die ergangenen Urteile nicht rechtskräftig, es dürfte jedoch eine Klagewelle zu erwarten sein. Mit den Einschätzungen der Richter wird es unzähligen Klägern besser gelingen, Rechtsschutzversicherungen zur Finanzierung der teuren Verfahren zu gewinnen.

In der Aufarbeitung des Dieselskandals gelten diese Urteile als entscheidender Schritt vorwärts, denn die Stuttgarter Richter trafen zum ersten Mal klare Aussagen zur Existenz einer Abschaltvorrichtung. Medienberichten zufolge sind Schadensersatzsummen zwischen 25.000 und 40.000 Euro zu erwarten. Zu beachten bleibt, dass Mercedes mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Berufung gehen wird. Dann wird sich das Oberlandesgericht weiter mit der Sache befassen.

Insgesamt dürfte der Mercedes-Abgassskandal bis zu 3 Millionen Autos in der Schadstoffklasse 5 treffen. Darunter fallen Autos, die in den letzten zehn Jahren zugelassen worden sind. Anzumerken bleibt zuletzt noch, dass VW die Manipulationen im Gegensatz zu Mercedes zugegeben hatte.

Quelle Beitragsbild: © kv_san


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