Liebe Mandantinnen und Mandanten,
liebe Geschäftsfreunde,
die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist für Unternehmen ab 250 Beschäftigten bereits jetzt Pflicht, für Unternehmen mit 50 – 249 Beschäftigten gilt die Verpflichtung ab dem 17.12.2023.
Aufgrund der Gefahr von hohen Bußgeldern wegen unterlassener Implementierung oder einer fehlerhaften Implementierung der internen Meldestelle hat dieses Thema Hochkonjunktur!
Daher möchten wir Sie herzlich zu unserem Online Format Lunch & Law zum Thema „Hinweisgeberschutzgesetz: ein Leitfaden zur praktischen Umsetzung“ einladen.
Im Rahmen dieses Webinars werden wir Ihnen einen Überblick über das neue Hinweisgeberschutzgesetz geben und ihnen einen Leitfaden zur praktischen Umsetzung an die Hand geben, um Ihnen bei der reibungslosen Implementierung der notwendigen Meldestelle in Ihrem Unternehmen behilflich zu sein.
Sie sind ganz herzlich zu dieser digitalen und kostenlosen Mandantenveranstaltung am 24. November um 12 Uhr eingeladen.
Hier geht’s zur Veranstaltung: https://events.teams.microsoft.com/event/6514b925-20ab-4df9-b513-d9228620d078@9d1387e6-94ac-4cba-8279-b8d992e257f2
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht