
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
liebe Geschäftsfreunde,
KI-Technologien wie ChatGPT, DeepL und Co. sind längst im Arbeitsalltag angekommen – doch seit dem 2. Februar 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Unternehmen, die KI nutzen. Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder als BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr? Welche Maßnahmen sind jetzt erforderlich?
Um Sie in diesem kritischen Bereich upzudaten, laden wir Sie herzlich zu unserer Veranstaltung Lunch & Law „Neue KI-Regeln im Arbeitsrecht“ am 8. April 2025 um 12:00 Uhr ein. Diese Veranstaltung ist für Sie natürlich digital und kostenfrei.
Es wird aus Sicht aller Beteiligten beleuchtet. Somit eignet es sich hervorragend für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte/Mitarbeitervertretungen.
Unsere Highlights, die Sie unter anderem erwarten werden:
- Welche KI-Tools fallen unter den neuen AI Act?
- Risikoklassen: Welche Anforderungen gelten für Sie?
- DatenschutzFür jede Erhebung von personenbezogenen Daten von Kunden greift die Verpflichtung, diese entsprechend der Vorgaben der DSGVO über die Verarbeitung und Speicherung der Daten zu informieren. Mehr und KI – was Sie jetzt beachten müssen
- Pflicht zur Mitarbeiterschulung: Was bedeutet „ausreichende KI-Kompetenz“?
- Praktische Tipps und Tricks
Während der Veranstaltung besteht genügend Zeit für Sie, um unseren Spezialisten im Arbeitsrecht Ihre Fragen zu stellen!
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Ihre Anfrage
Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht