Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht – die Hochphase der närrischen Jahreszeit ist gekommen. Doch was ist zu dieser besonderen Zeit am Arbeitsplatz erlaubt und wo hat die Narrenfreiheit ihre Grenzen?
Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie in unserem kommenden Lunch & Law am 26. Januar um 12 Uhr zum Thema „Arbeitsrecht & Karneval“ digital und kostenfrei.
Unser Highlights die Sie erwarten werden:
1. Karneval und Urlaub
Muss der Arbeitgeber an Rosenmontag frei geben?
2. Kein Urlaub = Karneval am Arbeitsplatz?
Sind Musik und Verkleidung am Arbeitsplatz erlaubt? Was ist zu beachten bei Alkohol am Arbeitsplatz?
3. Die betriebliche Karnevalsfeier
Dürfen Arbeitgeber Fotos von der betrieblichen Karnevalsfeier auf Social Media veröffentlichen und was passiert bei einem Unfall auf der betrieblichen Karnevalsfeier?
4. Krankmelden zum auskatern erlaubt?
Kann man eine Krankmeldung wegen einem Kater einreichen oder verstößt dies gegen den ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr?
5. Ihre Fragen- unsere Antworten!
Während der Veranstaltung, als auch am Ende besteht genügend Zeit für Sie uns Ihre Fragen zu stellen!
Klicken Sie hier und sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
Wir freuen uns auf Sie!
Beitrag teilen
Zuständige Rechtsanwälte
-
Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht