Niki Luftfahrt unterliegt Lufthansa!

Der EuGH weist die Klagen der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt gegen die Übernahme von Austrian Airlines durch Lufthansa und gegen die Austrian Airlines in diesem Zusammenhang von Österreich gewährte Umstrukturierungsbeihilfe ab.

Keines der von Niki vorgebrachten Argumente vermag die mit Bedingungen verbundene Genehmigung dieses Zusammenschlusses und dieser Beihilfe durch die Kommission in Frage zu stellen Austrian Airlines ist die größte österreichische Fluggesellschaft. Sie nutzt als Drehkreuz hauptsächlich den internationalen Flughafen Wien (Österreich).

Wegen finanzieller Schwierigkeiten von Austrian Airlines beschloss der österreichische Staat im Jahr 2008, diese Gesellschaft durch die Veräußerung seiner Mehrheitsbeteiligung von 41,56% zu privatisieren.

Die Wahl fiel auf das Angebot von Lufthansa, der größten deutschen Fluggesellschaft, die als Drehkreuze den internationalen Flughafen Frankfurt am Main (Deutschland) und den Flughafen München (Deutschland) nutzt.
Das Angebot von Lufthansa für den Erwerb der vom österreichischen Staat gehaltenen Anteile sah vor, (i) dass Lufthansa einen Kaufpreis von 366268,75 Euro zahlt, (ii) dass sie einen Besserungsschein ausstellt, aus dem im Fall einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ein Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung in Höhe von bis zu 162 Millionen Euro erwachsen kann, und (iii) dass der österreichische Staat über eine Zweckgesellschaft eine Subvention in Höhe von 500 Millionen Euro zahlt, die für eine Erhöhung des Kapitals von Austrian Airlines verwendet wird.

Außerdem gab Lufthansa ein öffentliches Übernahmeangebot für alle verbleibenden Aktien von Austrian Airlines aus dem Streubesitz ab, bei dem die Mindestannahmequote überschritten wurde. Mit der vom österreichischen Staat erworbenen Beteiligung war Lufthansa so in der Lage, 85% der Anteile an Austrian Airlines zu erwerben.
Mit Entscheidungen vom 28.August 2009 hat die Kommission vorbehaltlich der Einhaltung der von Lufthansa und Austrian Airlines angebotenen Verpflichtungszusagen das Vorhaben der Übernahme von Austrian Airlines durch Lufthansa und vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Bedingungen und der vollständigen Umsetzung des Übermittelten Umstrukturierungsplans die Umstrukturierungsbeihilfe genehmigt, die im von Lufthansa zu zahlenden negativen Preis enthalten ist.

Die Niki Luftfahrt GmbH ist eine Gesellschaft österreichischen Rechts mit Sitz in Wien, die ein unter dem Namen „FlyNiki“ oder „Niki“ bekanntes Luftfahrtunternehmen betreibt. Sie operiert von Wien, Linz, Salzburg, Graz und Innsbruck (Österreich) aus und fliegt von dort aus insbesondere Ziele in ganz Europa und in Nordafrika an. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung wurden ihre Anteile zu 76% von der Privatstiftung Lauda und zu 24% von der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft, Air Berlin, gehalten.

Niki Luftfahrt erhob vor dem Gericht der Europäischen Union Klagen, mit denen sie die Nichtigerklärung der Genehmigungsentscheidungen der Kommission begehrte.

Mit seinen heutigen Urteilen weist das Gericht diese Klagen ab. Nach Auffassung des Gerichts vermag keines der von Niki Luftfahrt angeführten Argumente die beiden Entscheidungen der Kommission in Frage zu stellen.
Insbesondere ist es Niki Luftfahrt nicht gelungen, die Feststellung der Kommission zu widerlegen, dass die Übernahme von Austrian Airlines durch Lufthansa nur für die Strecken Wien–Stuttgart, Wien–Köln/Bonn, Wien–München und Wien–Frankfurt am Main (Strecken zwischen Österreich und Deutschland) sowie Wien–Brüssel (Strecke zwischen Österreich und Belgien) Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht der Union gebe.

Es ist Niki Luftfahrt auch nicht gelungen, nachzuweisen, dass die von Lufthansa und Austrian Airlines angebotenen Verpflichtungszusagen nicht hinreichend waren, um diese Zweifel zu zerstreuen.

Diese Verpflichtungszusagen sollten die Hindernisse für den Markteintritt verringern und den Markteintritt neuer Marktteilnehmer oder die Expansion von auf den betreffenden Strecken bereits vorhandenen Konkurrenten erleichtern, insbesondere durch die Freigabe von Zeitnischen. Darüber hinaus ist Niki Luftfahrt auch nicht der Nachweis gelungen, dass die Kommission einen Fehler begangen hat, indem sie festgestellt hat, dass die staatliche Beihilfe zugunsten von Austrian Airlines, die in dem von Lufthansa zu zahlenden negativen Preis enthalten war, als Umstrukturierungsbeihilfe mit den Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar gewesen sei. Diese Beihilfe diente dem Schuldenabbau von Austrian Airlines und stand im Zusammenhang mit einem Umstrukturierungsplan, mit dem die Wiederherstellung ihrer langfristigen Überlebensfähigkeit gewährleistet werden sollte.

EuGH Urteil vom 13.05.2015 – Az. T -511/09 und T-162/10 , Niki Luftfahrt GmbH / Kommission
Quelle: PM des EuGH vom 13.05.2015


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