Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel!

Der bayerische Anti-Tabak-Verein Pro Rauchfrei hatte sich an das Münchener Landgericht gewandt und richtete sich in seiner Klage gegen zwei einzelne Münchener Edeka-Läden, in welchen die Schockbilder auf den Zigarettenschachteln durch die Verkaufsautomaten verdeckt wurden.

Supermärkte verdecken Verpackungen in den Automaten in der Regel durch Karten, auf denen lediglich das Logo der Zigarettenmarke, der Preis und die Anzahl der Zigaretten in der Schachtel zu sehen sind.

Der Vorsitzende des Anti-Tabak-Vereins Pro Rauchfrei sieht in der Darstellung auf den Tabakautomaten einen Rechtsverstoß gegen die EU-Tabakrichtlinie. Die Richtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenverpackungen große, abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Zusammen mit Warnungen wie „Rauchen ist tödlich“ müssen diese Bilder mindestens zwei Drittel der Fläche auf den Vorder- und Rückseiten der Packungen einnehmen.

Die 17.Handelskammer des Münchener Landgerichts hat nun ein Urteil mit Signalwirkung für Einzelhandel und Tabakindustrie gesprochen und das Verdecken der Schockbilder durch Verkaufsautomaten als zulässig angesehen.

Verboten wäre demnach lediglich, wenn die Bilder von Krebsgeschwüren und verfaulten Zähnen auf den Zigarettenschachteln selbst abgeklebt würden.

Auch sieht das Landgericht in dem Verdecken keine Irreführung der Kunden, da diese die Bilder vor dem Bezahlen zu Gesicht bekämen. Es würden daher keine Informationen vorenthalten.

Der klagende Verein sieht den Streit als Musterprozess. Er will nicht aufgeben und die Angelegenheit notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof ausfechten. Die nächste Instanz ist nun das Münchener Oberlandesgericht, danach könnte der Fall an den Bundesgerichtshof und anschließend zum Europäischen Gerichtshof gehen.

Quelle Beitrag: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/supermaerkte-duerfen-zigaretten-schockbilder-an-der-kasse-verstecken

Quelle Foto: © Gina Sanders


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