Digitalisierung bei Ärzten und Krankenkassen schreitet voran
Grundsätzlich muss eine ArbeitsunfähigkeitDer Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ findet immer dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine bis dato ausgeführte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausführen kann. Mehr bei einem persönlichen Besuch durch den Arzt festgestellt werden. In Zukunft soll es aber auch möglich sein eine Krankschreibung per Videosprechstunde ausgestellt zu bekommen. Unter welchen Bedingung dies möglich sein soll, hat der gemeinsame Bundessauschuss nun in einer Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie festgehalten. Was sich sonst noch ändert beim Thema Krankschreibungen? Wir klären auf!
Versicherte, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, müssen insbesondere der behandelnden Arztpraxis bekannt sein und die Erkrankung muss eine Untersuchung per Videosprechstunde zulassen. Zudem ist die erstmalige Feststellung der ArbeitsunfähigkeitDer Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ findet immer dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine bis dato ausgeführte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausführen kann. Mehr auf eine Zeitspanne von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung per Videocall ist nur möglich, wenn die vorausgegangene Krankschreibung bei einer persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.
Insgesamt besteht aber kein Rechtsanspruch für Versicherte auf die Videosprechstunde.
Wann keine Krankschreibung per Videosprechstunde möglich ist
Umgekehrt ist eine Krankschreibung per Video ausgeschlossen, bei Versicherten, die zuvor noch nicht vorstellig geworden sind in der jeweiligen Praxis. Zudem sind auch Krankschreibungen, die auf der Basis von Oline-Fragebogen, einer Chatbefragung oder eines Telefonats ausgstellt werden, unzulässig.
Elektronische Krankenkasse: AU-Bescheinigung und Mitgliedsbescheinigung
Wie wir bereits vor ein paar Monaten berichtet haben, wir ab dem 1. Januar 2021 werden die Ausfertigungen der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Unseren Artikel können Sie hier nachlesen.
Zudem entfallen ab 2021 die Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen. Statt einer Papierbescheinigung erhalten Arbeitgeber ab dann eine elektronische Rückmeldung, ob und seit wann der Arbeitnehmer bei der jeweiligen Krankenkasse versichert ist.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht