Mit Fieber im Bett liegen, statt Sonnenbaden am Strand? Was ist zu tun?

Der langersehnte Urlaub steht vor der Tür und dann das: die Gesundheit spielt nicht mit und man wird krank. Wer im Urlaub das Bett hüten muss, ärgert sich besonders. In dieser Sondersituation wirft sich prompt auch die Frage nach den arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf. Wir sorgen in unserem Artikel für Klarheit.

Die Rechtslage

Auch wenn die Situation leidig ist, mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird der Urlaub beendet und kann dann zu einem anderen Zeitpunkt angetreten werden.

Denn kann der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und wird seine Arbeitsunfähigkeit explizit mit dieser protokolliert, so gilt der Urlaub in den Tagen der Krankheit als nicht angetreten. Konsequenz: Der Arbeitgeber muss zu einem anderen Zeitpunkt Urlaub gewähren (§ 9 Bundesurlaubsgesetz).

Entscheidend ist, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ein leichtes Unwohlsein des Arbeitnehmers genügt nicht. Die Arbeitsunfähigkeit muss zudem vom ersten Krankheitstag an durch ein ärztliches Attest belegt werden.

Doch Vorsicht: Viele Atteste aus dem Ausland genügen nicht unseren gesetzlichen Nachweispflichten!

Die Angabe einer Erkrankung im medizinischen Sinne reicht hier nicht aus, die Erkrankung muss den Arbeitnehmern auch im konkreten Fall daran hindern seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nachzukommen. Erkrankte Urlauber im Ausland sollten daher darauf achten, dass das ärztliche Attest nicht nur die jeweilige Erkrankung dokumentiert, sondern auch explizit einen Vermerk auf eine etwaige Arbeitsunfähigkeit enthält.

Die wegen Krankheit verlorenen Urlaubstage darf der Arbeitnehmer dann nicht einfach im Anschluss an den Urlaub anhängen. Ist der Arbeitnehmer am Ende des genehmigten Urlaubszeitraums nicht mehr arbeitsunfähig, so muss er auch wieder zur Arbeit erscheinen. Den Urlaub muss der Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt nachgewähren.

Praxistipp für den Fall der Fälle: Wie muss ich bei einer Erkrankung im Urlaub vorgehen?

Für im Urlaub erkrankte Arbeitnehmer gelten also strenge Anzeige- und Nachweispflichten. Leicht unterlaufen jedoch Arbeitnehmern in dieser Sondersituation Fehler, die nicht nur ihre Ansprüche gefährden, sondern Arbeitgeber auch zu Gegenmaßnahmen veranlassen können.

Was ist zu tun:

  • Arbeitnehmer müssen sich die Krankheit bereits am ersten Tag von einem Arzt attestieren lassen – auch im Ausland.
  • Auf dem Attest muss die Arbeitsunfähigkeit explizit erwähnt sein.
  • Sie müssen die Krankheit bereits am ersten Tag ihrem Arbeitgeber melden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie die Adresse Ihres Aufenthaltsortes bekannt geben.
  • Gemäß § 5 Abs. 2 EFZG ist die schnellstmögliche Übermittlung zu wählen, also z.B. per Email oder Telefon
  • Eventuelle Kosten der Übermittlung hat der Arbeitgeber zu tragen
  • Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer nach Beendigung seines Urlaubs wieder nach Deutschland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich mitzuteilen.
  • Erkrankt ein Arbeitnehmer im Urlaub kann er in diesem Fall anstatt des Urlaubsentgelts die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verlangen.
Der Sonder-Sonderfall: Den Urlaub trotz Arbeitsunfähigkeit antreten?

Was gilt, wenn der Arbeitnehmer nicht im Urlaub krank wird, sondern im Vorhinein? Darf er trotz Krankheit den bereits genehmigten Urlaub antreten oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass er darauf verzichtet und sich voll auf seine Genesung konzentriert?

Wie so oft, es kommt darauf an: Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer während der Erkrankung alles unterlassen, was seine Genesung verhindert oder erschwert. Daher darf auch die geplante Urlaubsreise dieser nicht entgegenstehen. Um auf Nummer sicherzugehen, können Sie sich vom Arzt attestieren lassen, dass Ihre Urlaubsreise einer schnellen Regeneration der Gesundheit nicht entgegensteht oder diese z.B. sogar fördert.

Damit keine Missverständnisse aufkommen, sollten sich Mitarbeiter vorher mit dem Chef austauschen. So können Sie ausschließen, dass Zweifel an Ihrer tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit aufkommen.


Beitrag teilen