Guten Chancen gegen VW! Rechtsschutz MUSS zahlen

Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass sie der Klage unseres Mandanten gegen die Volkswagen AG stattgeben wird. Das entsprechende Urteil wird am 30.11.2017 verkündet.

Unser Mandant kaufte 2011 ein Fahrzeug der Marke Skoda, Modell Yeti. Die Aufspielung des sog. „Softwareupdates“ verweigerte er.

Unser Mandat fühlte sich von der Beklagten in sittenwidriger Weise getäuscht und wendete sich Mitte April an uns. Nachdem wir die Volkswagen AG außergerichtlich erfolglos zur Rückabwicklung aufgefordert hatten, reichten wir im Anschluss daran Klage ein.

Dort verlangten wir für unseren Mandaten Schadensersatz in Form einer Rückabwicklung des Kaufvertrages von der Volkswagen AG, obwohl das Fahrzeug nicht bei dieser erworben wurde.

Diesem Anliegen wird vorliegend auch Rechnung getragen. Im Rahmen der Rückabwicklung ist eine Nutzungsentschädigung für gefahrene KM zu leisten. Auf der anderen Seite ist der Kaufpreis zu verzinsen.

Ferner werden wir nun eine weitere Klage für unseren Mandanten einreichen, gerichtet auf Ersatz aller Aufwendungen, die dieser in Bezug auf das Fahrzeug vorgenommen hat (Inspektionen, Winterreifen usw).

Die Verhandlung wurde von den RAen Schmitz und Leufgen geführt.


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