Coronakrise: Lufthansa stellt Betrieb von Germanwings ein

Als Reaktion auf die Corona-Krise schließt die Lufthansa den Flugbetrieb ihrer Kölner Tochter Germanwings, wie das Unternehmen am Dienstag (07.04.2020) mitteilte.

Was passiert als nächstes?

Das hängt von der Taktik von Germanwings / Lufthansa ab. Es heißt, dass Lufthansa die Mitarbeiter in andere Konzernunternehmen übernehmen möchte. Das geht aber wohl nur, wenn die Mitarbeiter zustimmen. Zu beachten ist, dass bei anderen Unternehmen des Lufthansakonzerns schlechtere Arbeitsbedingungen herrschen, da dort andere Tarifverträge anwendbar sind.

Ob ein Betriebsübergang vorliegt, wonach die Mitarbeiter automatisch auf die Lufthansa, Eurowings oder ein anderes Unternehmen übergehen, ist derzeit fraglich.

Es ist nicht auszuschließen, dass Mitarbeiter demnächst ein Angebot zum Übergang auf ein anderes Unternehmen der Lufthansa-Gruppe erhalten. Vielleicht werden in den nächsten Wochen auch Kündigungen ausgesprochen.

Was können Sie tun, wenn Sie ein neues Angebot für ein anderes Lufthansaunternehmen erhalten?

Auf jeden Fall sollten Sie das Angebot sorgfältig prüfen. Welches Gehaltsgefüge gilt dort? Welche Arbeitszeitregelungen? Werden bisherige Betriebszugehörigkeiten bei Germanwings angerechnet? Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge?

Was können Sie tun, wenn Sie eine Kündigung bekommen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten sollten, müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen, anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird geprüft, ob die Kündigung unwirksam ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, Germanwings Fehler bei der Sozialauswahl gemacht hat, keine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige erstattet wurde oder die Kündigung unzulässiger Weise wegen eines Betriebsüberganges erfolgt ist.

 Gibt es eine Sammelklage?

Nein, leider nicht. Sie müssen selbst tätig werden (oder Ihr Anwalt).

Vorsicht bei Aufhebungsverträgen!

Sollte Germanwings Ihnen nicht kündigen, sondern einen Aufhebungsvertrag anbieten, ist besondere Vorsicht geboten. Wenn Sie einen solchen Vertrag einmal unterschrieben haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, hiergegen vorzugehen. Außerdem verhängt die Agentur für Arbeit in diesen Fällen regelmäßig eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages anwaltlich beraten zu lassen.

Nicht vergessen!

Sie müssen sich spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur melden.

Was kommen an Rechtsanwaltskosten auf mich zu?

Wenn Sie sich zunächst einmal beraten lassen wollen, belaufen sich die Kosten einer solchen Erstberatung auf 150,00 EUR. Sofern wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich vertreten sollen, bestimmen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben, werden die Kosten hierfür in der Regel übernommen. Gerne stellen wir vorab eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Arbeitsrechtsteam rund um Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel


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