Der Europäische Gerichtshof hat am 05.06.2018 entschieden, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage für die Datenverarbeitung durch Facebook mitverantwortlich sind (EuGH Urteil vom 05.06.2018 – Az. C-210/16) .

Fast jedes Unternehmen betreibt zwecks Marketing eine Fanpage bei Facebook. Diese Präsens gilt für viele Unternehmen als unverzichtbar. Der EuGH erklärt diese Unternehmen für die Datenverarbeitung durch Facebook für mitverantwortlich, obwohl sie gar nicht wissen, wie Facebook mit den gesammelten Daten umgeht.

Aus den täglichen Nachrichten und den zahlreichen Gerichtsentscheidungen ist offensichtlich, dass Facebook unentwegt Datenschutzvorschriften verletzt. Diese Verletzungen müssen nun auch den Betreibern von Facebook-Seiten zugerechnet werden.

Wir sehen die einzig sichere Möglichkeit für diese Datenschutzverletzungen nicht zur Verantwortung gezogen zu werden und sich gesetzeskonform zu verhalten in der Abschaltung der eigenen Facebook-Fanpage.

Aus wirtschaftlicher Sicht halten wir die schnelle Abschaltung eine Facebook-Fanpage in vielen Fällen für  schwer vertretbar. Auf der einen Seite steht das Risiko einer Abmahnung durch einen Konkurrenten oder einen Verbraucher sowie die Aufforderung einer Behörde zur Abschaltung der Fanpage. Auf der anderen Seite steht das Risiko wegen der fehlenden Teilnahme im Bereich Social Media im Internet wenig präsent zu sein.

Eine Abmahnung durch einen Konkurrenten ist meistens mit außergerichtlichen Anwaltskosten von 1.000 € bis 5.000 € verbunden. Im Fall der Abmahnung durch einen Verbraucher dürften die außergerichtlichen Anwaltskosten bei bis zu 1.000 € liegen.

Die Verhängung einer Geldbuße durch eine Behörde wegen einer Facebook-Fanpage ist derzeit höchst unwahrscheinlich und geht unserer Meinung gegen Null.

Unternehmer müssen also entscheiden, ob Sie die Gefahr einer Abmahnung mit den oben genannten Kosten riskieren wollen oder nicht.

Wir halten es für sinnvoll abwarten, wie Facebook auf das Urteil reagiert. Facebook wird mit verschiedenen technischen Maßnahmen versuchen, den Einsatz von Fanpages „urteilskonform“ zu modifizieren. Wenn Facebook dies nicht tut, wird der wirtschaftliche Schaden für Facebook enorm sein, denn Unternehmen können ein dauerhaftes Abmahnrisiko nicht tragen.

Foto: © Brad Pict


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