Datenschutzbeauftragte fordert Verträge zwischen Betreibern der Fanpages und Facebook.
Nach dem Urteil des EuGH vom 05.06.2018 fragen sich viele Unternehmen, ob sie Ihre Facebook-Fanpage abschalten müssen. Wir berichteten.
Die Landesbeauftragte für DatenschutzFür jede Erhebung von personenbezogenen Daten von Kunden greift die Verpflichtung, diese entsprechend der Vorgaben der DSGVO über die Verarbeitung und Speicherung der Daten zu informieren. Mehr und Informationsfreiheit NRW gibt nun ein paar absurde Tipps, wie Unternehmen Ihre Facebook-Fanpage gesetzeskonform betreiben können.
Die Landesbeauftragte fordert unter anderem „Transparente Informationen“ für den Besucher der Fanpage. Der Besucher soll darüber aufgeklärt werden, zu welchen Zwecken die Daten vom Betreiber und Facebook verarbeitet werden.
Daneben sollen Besucher erst nach Abgabe einer „Einwilligung“ durch Cookies getrackt werden.
Zu guter Letzt empfiehlt die Datenschutzbeauftragte den Unternehmen, eine Vereinbarung mit Facebook über den Betrieb der Fanpage und die Datenverarbeitung zu schließen. Die Vereinbarung soll den Zweck der Datenverarbeitung bestimmen und anschließend jedem Besucher zur Verfügung gestellt werden. So kann jeder Besucher erfahren, wie der Betreiber der Fanpage und Facebook seine Daten verarbeiten.
Diese Anforderungen können Fanpage-Betreiber nicht ohne die Mitwirkung von Facebook erfüllen. Denn nur Facebook weiß, wie die Daten verarbeitet werden. Wenn Facebook keinen Vertrag schließen will, muss der Betreiber seine Facebook-Fanpage schließen, sagt die Datenschutzbeauftragte.
Die Empfehlungen der Landesbeauftragten sind zwar gut gemeint, lassen sich derzeit aber nur durch eine Abschaltung der Fanpage umsetzen.
Die Datenschutzbehörde prüft, wie sie das Datenschutzrecht hinsichtlich Fanpages durchsetzt. Es wird ernst!
Quelle: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Foto © Brad Pict , fotolia