Bundeskartellamt: Facebook nimmt in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung ein. Diese verhindert, dass Nutzerinnen und Nutzer frei über die Verwendung ihrer Daten bestimmen können.
Facebook muss seine Datenverarbeitung anpassen.
Der Bundesbeauftragte für den DatenschutzFür jede Erhebung von personenbezogenen Daten von Kunden greift die Verpflichtung, diese entsprechend der Vorgaben der DSGVO über die Verarbeitung und Speicherung der Daten zu informieren. Mehr und die Informationsfreiheit unterstützt die Entscheidung des Bundeskartellamtes: Das aktuelle Geschäftsmodell von Facebook verstößt in mehreren Punkten gegen die hiesigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Gerade die Tatsache, dass Einwilligungen als wesentliche Grundlage für die meisten Datenverarbeitungen nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen, habe ich schon mehrfach kritisiert. Ich freue mich, dass das Kartellamt hier ein klares Zeichen gesetzt hat. Facebook muss nun zeitnah handeln und seine Datenverarbeitung endlich gesetzeskonform umgestalten.
Facebook sammelt Daten nicht nur auf seiner eigenen Plattform, sondern auch über andere Dienste der Facebook-Gruppe sowie Webseiten und Apps mit entsprechenden Schnittstellen. Die private Nutzung des Netzwerks wird in den Nutzungsbedingungen davon abhängig gemacht, dass Facebook diese Daten der Nutzer sammeln und unter einem Facebook-Konto zusammenführen darf.
Das Kartellamt hat entschieden, dass Facebook künftig ohne rechtskonforme Einwilligung Daten von Drittseiten gar nicht mehr erheben darf. Eine entsprechende Einwilligung muss auch vorliegen, um Daten von anderen Facebook-Diensten wie WhatsApp und Instagram zusammenzuführen.
Hierzu erklärt Kelber: Das vorliegende Verfahren zeigt, wie eng DatenschutzFür jede Erhebung von personenbezogenen Daten von Kunden greift die Verpflichtung, diese entsprechend der Vorgaben der DSGVO über die Verarbeitung und Speicherung der Daten zu informieren. Mehr und Kartellrecht verwoben sind. Die DSGVO und das Kartellrecht geben den Behörden wirksame Mittel an die Hand, um großen internationalen Konzernen effektiv entgegenzutreten. Nach dem Kartellamt sehe ich jetzt vor allem auch die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden in der Pflicht nachzulegen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass vergangene Verstöße beseitigt und in Zukunft sämtliche Datenschutzvorgaben eingehalten werden.
Quelle: Bundeskartellamt, PM vom 07.02.109
Kommentar: Wenn die Behörden die Vorgaben des Bundeskartellamtes streng verfolgen, dürfte es für Facebook schwer werden. Jeder Link, der von einer Internetseite zu Facebook führt bzw. an Facebook Informationen weiterleitet, muss vom Besucher vor der Informationsweitergabe „genehmigt“ werden.