Krankenkassen kommen betroffenen Unternehmen in der Krise entgegen

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kündigt in einem Rundschreiben die erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Einzugsstellen ( gesetzliche Krankenkassen) an, um von der Corona-Krise betroffene Unternehmen zu unterstützen. Unternehmen, die durch die Krise in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollen entlastet werden.

Der GKV-Spitzenverband kündigt unter anderem  folgende Maßnahmen an:

  • Auf Antrag des Arbeitgebers sollen die Beiträge zunächst für die Monate März bis Mai 2020 gestundet werden können.
  • Stundungen sind maximal bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2020 zu gewähren.
  • Wird eine Stundung bewilligt, werden Stundungszinsen nicht berechnet. Auch einer Sicherheitsleistung bedarf es nicht.
  • Zudem  soll von der Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren abgesehen werden.
  • Eine glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch die Pandemie, beispielsweise in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, erlitten hat, soll in aller Regel ausreichend sein.
  • Diese Hilfestellungen sollen auch für freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige gelten. Bei diesen ist allerdings zu prüfen, ob vor einer Stundung auch die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung wegen eines krisenhaften Gewinneinbruchs ausreichend erscheint.

Diese Hilfestellungen der gesetzlichen Krankenkassen, sollen die bereits beschlossenen Sofortmaßnahmen des Bundes und der Länder ergänzen. Grundsätzlich sollen Unternehmen zunächst allerdings die bereits von der Bundesregierung geschaffenen Entlastungsmöglichkeiten über das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Informationen zum Kurzarbeitergeld und die Voraussetzungen zur Bewilligung haben wir hier für Sie zusammengetragen. 

Darüber hinaus sollen vorrangig sonstige Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen genutzt werden, wie etwa die Fördermittel und Kredite, die unter der Federführung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft  als Schutzschirme vorgesehen sind. Eine kurze Zusammenfassung der Hilfen finden Sie ebenfalls auf unserer Website.

Die Konkretisierung der Maßnahmen und die jeweiligen Antragsformulare sollen noch diese Woche durch das Landesministerium für Wirtschaft bereitgestellt werden. Auch hierzu werden wir Sie zeitnah per Newsletter und auf unserer Website informieren!


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