Wie es ab dem 20.April für den Mittelstand weitergeht

Kanzlerin Merkel und die Länder haben sich in der Corona-Krise auf weitere Maßnahmen geeinigt. Doch einige Maßnahmen werden auch gelockert: Ab Montag sollen mehr Geschäfte wieder öffnen. Auch in der Pandemie soll ein sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglicht werden.

Worauf Unternehmen daher in den nächsten Wochen achten müssen, fassen wir hier zusammen.

Gesundheitsschutz im Betrieb

Grundsätzlichen haben Arbeitgeber in diesen Zeiten eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind daher schnell zu identifizieren. 

Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. 

Ziel ist unter anderem: 

  • nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden
  • allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen
  • die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. 

Unternehmen sollten Homeoffice nutzen 

Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür vorlegen. 

Wie geht es jetzt in den nächsten Wochen weiter?

Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren. Regelmäßig alle zwei Wochen sollen Bund und Länder über die Maßnahmen zur Eindämmung beraten, um zielgerichtet die Infektionsdynamik kontrollieren können. 

Danach ist jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden können. Entsprechend gelten der jetzige Beschluss bis zum 03. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen. 

 Noch Fragen? Zögern Sie nicht uns anzusprechen!
Für ausführliche Informationen wenden Sie sich an die Kanzlei HMS Barthelmeß.Görzel Rechtsanwälte in Köln oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Team unter sekretariat@hms-bg.de oder telefonisch 0221 292 192 0


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