Arbeitsrecht: Mobbing nicht dargelegt – kein Schmerzensgeld!

LAG Düsseldorf: Nicht jede berechtigte oder überzogene Kritik durch den Arbeitgeber stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar.

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Arbeitsrecht: Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug

Die Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen berücksichtigen, dass Arbeitnehmer eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen können.

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Arbeitsrecht: Kündigung des Trainerstabs von Alemannia Aachen unwirksam!

ArbG Aachen: Hat sich die Beklagte, ein überregional bekannter Sportverein aus Aachen, wirksam von ihrem Trainerstab getrennt?

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Arbeitsrecht: Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

BAG: Leiharbeitnehmer bekommen das gleiche Arbeitsentgelt, das der Entleiher vergleichbaren Stammarbeitnehmern gewährt.

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Kartellrecht: Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig!

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Verordnungsregelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten nichtig ist.

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Arbeitsrecht: Dauerverleih von Arbeitnehmern

LAG Berlin-Brandenburg: Dauerverleih - Institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung

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Arbeitsrecht: Einstellung von Leiharbeitnehmern

LAG Berlin-Brandenburg zur Einstellung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen - Zustimmungsverweigerungsrecht des BR

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Arbeitsrecht: Abgrenzungen von Verträgen

Werkvertrag - Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

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Arbeitsrecht: Maßregelungsverbot

LArbG Berlin-Brandenburg zu selbständige Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern

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Arbeitsrecht: Keine Boni bei der LBBW in den Geschäftsjahren 2009 und 2010

In diesen beiden Geschäftsjahren hatte die Landesbank die variablen Vergütungen der Führungskräfte von deren gekürzter Höhe der Leistung der jeweiligen Führungskraft abhängig gemacht.

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Arbeitsrecht: Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs

BAG: Das Kündigungsschutzgesetz gilt für nach dem 31. Dezember 2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden.

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Arbeitsrecht: Keine Fristverlängerung für Kündigungsschutzklage!

LAG Berlin-Brandenburg: Dreiwochenfrist gilt für Kündigungsschutzklage auch, wenn Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geführt werden.

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