FAQ: Wissenswertes zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die Coronakrise soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das BMBF daher ausbildende kleine und mittlere Unternehmen (kurz KMU). Was Arbeitgeber dazu wissen müssen, lesen Sie in unseren FAQ.

Wer wird gefördert?

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesbildungsministerium Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, und hilft, dass Auszubildende auch bei pandemiebedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können ab Anfang August Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus, Förderung von Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben beantragen. Die Förderbekanntmachung des Bundesarbeitsministeriums und des Bundesbildungsministeriums wurde am 31. Juli 2020 veröffentlicht und am 10. Dezember 2020 aktualisiert.

Ab Anfang November konnten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) oder Ausbildungsdienstleister, wie beispielsweise überbetriebliche Berufsbildungsstätten, eine Prämie für Auftrags- oder Verbundausbildungen beantragen. Dies ist der Fall, wenn sie Auszubildende vorübergehend ausbilden, die ihre Ausbildung nicht im eigenen Betrieb beginnen oder weiterführen können, weil dieser vollständig oder zu wesentlichen Teilen aufgrund der Corona-Pandemie von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist.

Im Einzelnen sollen dazu Ausbildungskapazitäten erhalten und ausgebaut, Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz geschaffen werden.

Welche Maßnahmen sieht das Bundesprogramm vor?

  • Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  • Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  • Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  • Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung pandemiebedingt temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister befristet die Ausbildung übernehmen und dafür eine Prämie von 4.000 Euro je Auszubildender bzw. Auszubildendem erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
  • Übernahmeprämie: Betriebe, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Unternehmen jeder Größe bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, können je Auszubildender bzw. Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro erhalten – unabhängig von ihrer Betriebsgröße.

Wer kann die Förderung beantragen?

Ausbildungsprämien, Förderung von Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämie können bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit seit August 2020 beantragt werden. Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen vom 10. Dezember 2020 (Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie) – unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Alle Informationen zur Antragstellung und Antworten auf Fragen wie „Wer kann Prämien beantragen?“, „Welche Voraussetzungen bestehen?“, „Welche Beträge werden ausgezahlt?“ oder „An welche Agentur für Arbeit muss ich mich wenden?“ finden Sie hier.

Förderung von pandemiebedingter temporärer Auftrags- und Verbundausbildung: Diese kann bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See seit November 2020 beantragt werden. Alle Informationen und Antworten auf Fragen wie „Wer kann eine Förderung erhalten?“, „Welche Vereinbarung muss wann geschlossen worden sein?“ oder „Welche Unterlagen sind einzureichen?“ finden Sie hier.


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